Großbaustelle: Blauer 1990er 5-Türer Life 1.4i
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#1.074 Bei meinem Fun siehts so aus. Der hatte zwar einen BRD-KFZ-Brief, aber keine wirklich richtige Zulassung.
Das war nur eine Kopie der Seite 6 vom Fahrzeugbrief mit den Haltereintragungen vom Erstbesitzer. Mehr stand da nicht drauf. Wurde leider eingezogen bei der Anmeldung vor kurzem.
Vielen Dank für Deine Informationen. Aber Dein Fun hatte doch seine Erstzulassung im März 1991 erst zu Zeiten der neuen gesamtdeutschen Bundesrepublik und nicht zu DDR Zeiten.
Meine Frage geht gezielt in Richtung der Suche nach einer Neuzulassung eines westdeutschen Fahrzeugherstellers auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor der Wiedervereinigung oder einer Umschreibung mit Halterwechsel, vom Gebiet der ehemaligen alten Bundesrepublik auf das Gebiet der damals noch bestehenden Rechtsprechung der DDR?
Hintergrund, ich habe einen Bekannten, der ganz beharrlich darauf besteht, dass sein Golf 2 eine KTA Zulassung und keine KBA Zulassung besitzt und dass dies zwei verschiedene Zulassungen im Sinne der Freigabe von Umbaumaßnahmen wären.
Erstens kann ich mir das so gar nicht vorstellen, da alle KTA Betriebszulassungen im Zuge der Eingliederung des KTA in das KBA von der letzteren Behörde übernommen und im Zuge der Zusammenführung harmonisiert wurden.
Und zweitens, hat mir diese Person bis zum heutigen Tage noch keine entsprechenden Zulassungsunterlagen vorlegen können.
Mich würde einfach interessieren, ob es in den Zulassungspapieren einen Verweis auf das KTA gibt.
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#1.076 Ja, hatte ich. Aber durfte leider nicht so sein.
Joar, solche voreiligen Kommentare habe ich auch schon von mehreren Behördenreitern zu hören bekommen... bis ich ein Vieraugengespräch mit dem diensthabenden Behördenleiter der Zulassungsstelle hatte und siehe da, das Thema liegt im Ermessensspielraum der Zulassungsstellen. Danach habe ich natürlich meine alten Papiere (Fahrzeugschein wie auch Brief) für zwei meiner drei Ummeldungen an diesem Tage problemlos vom Dienststellenleiter ausgehändigt bekommen.
Ein halbes Jahr später bei einer weiteren Umschreibung war der Dienststellenleiter jedoch im Urlaub und auf meine schriftliche Anfrage hin, konnte der Leiter der Zulassungsstelle mir im Nachgang nur noch mitteilen, dass die originalen Papiere von meinem Passat in der Zwischenzeit nach der digitalisierten Archivierung vernichtet wurden.
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#1.077 Den entwerteten Brief bekommt man bei uns generell wieder ausgehändigt !
So sollte es eigentlich auch sein, schließlich handelt es sich hierbei um ein privates Dokument, welches bei der Beantragung vom ursprünglichen Fahrzeugeigner (Erstbesitzer) mit einer Gebühr entlohnt wurde.
Dafür gibt es in Bezug auf ausländische Fahrzeugpapiere bezogen, sogar einen entsprechenden Passus in der StVZO. Dort steht in der betreffenden Verordnung, dass originale Zulassungspapiere nach einer Ummeldung aus dem Ausland in den Bereich des deutschen KBA von der zulassenden Behörde für mindestens 6 Monate zur Sicherungsverwahrung eingezogen werden müssen, um etwaigen Anzeigen zu berechtigten Besitzansprüchen ausländischer Behörden Rechnung tragen zu können, dürfen diese Originaldokumente nicht vernichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind diese Originaldokumente auf Verlangen des aktuellen Fahrzeugbesitzer wieder an selbigen formlos auszuhändigen.
Über diesen Passus hatte ich schon mal aufgrund der Papiere zu meinem Kadett einen Disput mit der damaligen Zulassungsstelle, diese wollten die Dokumente nicht mehr herausgeben, dann waren sie urplötzlich verschwunden und als ich mit einem Schreiben den Bürgermeister einschaltete, tauchten die Dokumente wie von Zauberhand wieder auf.
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#1.079 Gerade mal eine kurze Frage.
Da die Korkdichtung am Ventildeckel (etwas über 1 Jahr alt) schon wieder den gesamten Motor vor Korrosion schützt wollte ich dieses Mal eine aus Gummi ausprobieren.
Hat damit jemand Erfahrungen in Sachen Dichtheit und Haltbarkeit?
Hab die mal in der Bucht gesehen, aber finde das Angebot nicht mehr -
#1.080 Alles anzeigen
Hallo Gabriel,
vielen Dank dafür, kannst Du mir vielleicht auch noch die erste Seite schicken (natürlich mit geschwärzten Daten), ich brauche als Nachweis nur den Tag der Erstzulassung und den Zulassungsort; eventuell den Zulassungsstempel als Gimmick.
Gruß Strahli
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