Hallo!
Hätt da n Problemchen. Also folgendes - ich brauch an mein Kadett E ne Anhängerkupplung, hab sogar zufällig ne originale hier liegen die Ok is...
Aber: Ich hab massiven Rost am rechten Schweller, also sind schon Löcher vorhanden, da muss man nicht mehr suchen. Wollte das erst im Sommer schweissen weil da dann eh HU ansteht.
- Wie is das wenn ich jetz Anhängerkupplung ranbaue, zum Tüv fahr zwecks Eintragung, und er den Rost sieht...?
- Gibt es da Bedingungen dass man die AHK eingetragen bekommt - allgemein und im Bezug auf Rost/stabilität der Karosse?
- und noch weng am Thema vorbei - kann der Tüv oder auch die Polizei mir auflegen die Rostschäden zu beheben solang die HU noch gültig ist?
- Kann mir da jemand evtl. auch untersagen weiter zu fahren oder weiss der Geier, wegen verkehrssicherheit..?
Hoff ihr könnt mir da helfen....wär dankbar
oder kurz und knapp - muss ich schweissen um eine Eintragung zu bekommen, oder auch deshalb weil der Prüfer den Rost eh nicht mag unabhänig von der AHK...?
achso - was passiert eigentlich wenn ich die AHK ohne Eintragung rumfahr? is original Opel/GM Teil von nem Unfallkadett entfernt...auch deswegen da ich sie scheinbar nur einmalig nutzen will/muss