@ master of desaster..... seit wann muss man sowas im fahrzeugschein festhalten??
jede veränderung der karosserie die nicht mit einer ABE versehen sind, sind von einem anerkannten sachverständigen abzunehmen...
wenn dir beim kadett e beispielsweise die sicke in der tür so gut gefällt dass du noch eine reinmachen willst, musste dir das vom tüv abnehmen lassen... das blech könnte zu dünn sein und bei nem unfall.... bla bla bla... ihr kennt die schwachsinnigen argumentationen vom tüv... gruss aus karlsruhe... dave