Wertgutachten
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#5 Ein Wertgutachten solte man immer machen wenn man ein gemachtes Auto hat, klar wenn er nur a la Baumarkt gemacht ist lohnt es sich nicht, aber bei "wertvollen" Auto auf lohnt es sich immer, denn bei solchen Auto bekommt man immer nur Zeitwert, egal ob dein Kadett 500€ gekostet hat oder 5000€. Ein Gutachten wird meist nach Fahrzeugwert berechnet, einige machen aber auch Pauschalpreise.
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#6 Meines Wissens (hat schon 2x Wirtschaftlichen Totalschaden, unverschuldet :stance:) nach kostet dich so ein Gutachten
von nem selbständigen Gutachter ca 230 € (pauschale). Aber auch wenns 500 Kosten rentiert sichs immer (hab auch noch keins machenlassen :ahhhh:).
Aber sobald er fertig is wird das gemacht!!!Kurzes Beispiels:
Im Dezember is mir einer vorne Rechts in Kotflügel reingefahren:
Reperatukosten:
(Opel Vertrags Werkstatt)Wert Kadett vor Unfall ca. 600 € (laut Gutachten)
Neuer Kotflügel 108 €
Ersetzen der verbogenen Aufnahme 240 €
Lackieren (nur Kotflügel) 380 €
___________________________________-128 € = Wirtschaftlicher Totalschaden
Restwert nach Unfall: 75€
+
Nutzungsausfall: 430 €Das bekommts du dann von der Versicherung:
Gut da sah er noch so aus:
und jetzt so:
und jeder Weiß wie viel Arbeit da drin steck und Geld nicht zu vergessen.
Also wenn mir den jetz einer zamlegt ohne Wertgutachten,
und dann kommt einer und sagt ja dein Auto ist noch 75€
Wert dann, können se den glaub ich auch gleich mit einpressen. -
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#8 ZitatOriginal von Doppel-D
für`n unfall jetzt nicht so wichtig- dann kann der schaden bzw. wert noch ermittelt werden, solange das auto da ist. sollteste aber wg. diebstahl machen lassen, sonst kriegste -denke mal- 250 Euronen bar auffe kralle! :rollin: is ja nur`n alter kadettalso ich kann da aus erfahrung sagen macht so ein Gutachten zur WERTSTEIGERUNG vorher machen sollte...
da ich erst 1 woche nach meinem unfall einen Termin gehabt hätte hab ich jetzt leider nur 3500€ wert von meinem Evil Kadett da er erst nach dem unfall begutachtet wurde. Hätte ich vorher einen termin gehabt währe er laut gutachter weit über 8000 EUR wert gewesen...
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#9 Also komische Gutachter habt Ihr. Mir ist einer ins Cab gefahren und das ist nun wirtschaftlicher Totalschaden. Trotzdem iss da jetzt nix mit Listenwert sondern der Wiederbeschaffungswert wird gerechnet. Dazu zählen dann auch alle Umbaumassnahmen oder Werterhaltungsdienste. Dann muss der Wert auch gezahlt werden.
Dies ist auch rechtlich abgesegnet und ein Drücken des Gutachtens von der gegnerischen Versicherung ist nicht zulässig, ebenso wie eine Nachbesichtigung durch eigenen gutachter. Notfalls mit RA einklagen.Einzig sinnvoll ist so ein Gutachten für einen Diebstahl. Denn dann ist wie schon gesagt wurde das Fahrzeug weg und man kann den Wert nicht mehr ermitteln.
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#10 ZitatOriginal von WhiteSnake
Also komische Gutachter habt Ihr. Mir ist einer ins Cab gefahren und das ist nun wirtschaftlicher Totalschaden. Trotzdem iss da jetzt nix mit Listenwert sondern der Wiederbeschaffungswert wird gerechnet. Dazu zählen dann auch alle Umbaumassnahmen oder Werterhaltungsdienste. Dann muss der Wert auch gezahlt werden.
Dies ist auch rechtlich abgesegnet und ein Drücken des Gutachtens von der gegnerischen Versicherung ist nicht zulässig, ebenso wie eine Nachbesichtigung durch eigenen gutachter. Notfalls mit RA einklagen.Einzig sinnvoll ist so ein Gutachten für einen Diebstahl. Denn dann ist wie schon gesagt wurde das Fahrzeug weg und man kann den Wert nicht mehr ermitteln.
Sag ich ja; und ist auch eigentlich nur logisch...
@Evil: Da haste Dich wohl lecker über`n Tisch ziehen lassen.Klar erzählen die Dir so`nen Unsinn, aber man muß ja nicht alles glauben- vor allem nicht, wenn`s um sparen für die Versicherung geht! :wink:
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