Parken ohne Parkschein?

  • #11

    Parkschein nachziehen darfst du. Du bezahlst ja für die Zeit, die du da stehst. Da gibt es keine Zeitbeschränkung.

  • #12

    Nicht ganz, bei uns steht am Automat: Höchstparkdauer 4 Stunden. Auf dem einen Parkplatz sogar nur 2 Stunden. Die haben extra ne zusätzliche Politesse eingestellt damit die noch besser kontrollieren können :(

  • #13

    Stimmt! Jetzt wo du es erwähnst, fällt mir ein, dass ich sowas schonmal gesehen habe. Aber hier bei uns in der Gegend kenne ich kein Automaten wo etwas mit Höchstparkzeit steht.
    Aber nachziehen darf man dann auch auf jeden Fall, solange die Höchstparkzeit nicht überschritten wird.

  • #14

    Da in Deutschland ja jede Kleinigkeit durch Gesetze oder Verordnungen geregelt ist, kann man nachlesen, daß zwischen Überschreitung der bezahlten oder eingestellten Parkzeit und dem Parken "ohne" kein Unterschied gemacht wird.


    Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
    - bis zu 30 Minuten 5 €
    - bis zu 1 Stunde 10 €
    - bis zu 2 Stunden 15 €
    - bis zu 3 Stunden 20 €
    - über 3 Stunden 25 €


    Die mitlaufende Uhr ist ein heißes Kapitel ... besser Finger weg.


    Das Nachwerfverbot an Parkuhren bzw. das Verbot des Nachstellens der Parkscheibe ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Satz 1 StVO.
    Um auf dem Parkplatz nochmals parken zu dürfen, müsste ein erneuter Parkvorgang begonnen werden. Dieser kann nur durch Wegfahren und erneutes Hinstellen erfolgen, wobei eine Runde um den Block durchaus ausreichend sein dürfte.


  • #15

    Und wie stellen die fest, wie lange man ohne Parschein oder Parkscheibe länger gestanden hat?

  • #16

    Das ist doch wohl simpel.


    Entweder mit Strichmarkierungen auf Asphalt und Reifen oder durch einfaches Aufschreiben der Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge. Was bei der nächsten Runde noch steht, ist fällig.

  • #17

    Hy,


    das gleiche Problem haben wir an der Berufsschule, da gibt es ganze 10 Parkplätze für knapp 100 Schüler mit auto :-/ naja die aus meiner Klasse stellen auch immer Ihre Fahrzeuge um, also tauschen sie untereinander aus. Bis jetzt ging das auch gut bis gestern. Da kahm ne Politesse und meinte das sich Anwohner beschwert hätten das keine Parkplätze mehr da währen und das das umstellen "verboten" währe. ALso ich hab gelernt in der Fahrschule das sobald das auto bewegt wurde, und wenn man blos aus und wieder einparkt bewegt wurde und man daher nicht belangt werden kann. Wie is das den wirklich? Ansonst währe es ja geld macherei oder nicht? Naja ich weis ned wie´s im Gesetz steht aber in deutschland gibt so viele Gesätze, da wundert es mich nicht wenns auch eins zum Scheissen gibt *lach*


    Gruß


    Dennis

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