Beiträge von Diddy

    Nabend,


    vielen Dank ClearFist :)
    Ja mit der Farbe hadere ich noch. Fürs erste bleibts so ^^


    Weil NEU besser und viel schöner ist habe ich was schönes ergattern können und eben eingebaut.
    Wer findet es im vorher nachher Bild? ;)



    VG,
    Diddy

    Nabend zusammen,


    am WE war es soweit, erste Inspektion:



    Also ab auf die Grube, Ölwechsel. Dabei direkt mal alle Schrauben etc. überprüft und für gut befunden.


    Am nächsten Tag hab ich dann mit ein paar Freunden ein Ausflug in die Eifel gemacht.
    Hat Spaß gemacht :)



    VG,
    Diddy

    Hi Stefan,


    brauch ich nicht. Eingetragen werden die Sachen schon.


    Mir geht es primär darum, dass ich für eventuelle Kontrollen durch die netten Herren gewappnet bin.
    Schließlich könnten die, wenn sie grad nen schlechten Tag haben, die die Karre still legen, da es nicht mehr der StVZO entspricht.


    Ja ist ein worse caste, der nicht eintreten muss, zumal nicht jeder die Paragraphen auswendig kennt. Allerdings habe ich gerne genug Pfeile im Köcher und möchte so unangreifbar wie möglich sein.


    Danke und VG,
    Diddy

    Hi Frank,


    danke für deine schnelle Antwort.
    Wo findet man diesen Toleranzbereich denn konkret und verschriftlich? Würde gerne für TÜV und den netten Herren vorbereitet sein.


    Im Netz habe ich nur gefunden, dass es eine "Messfehlertoleranz" von eben diesen 50mm gibt, was aber nicht bedeutet, dass die 500mm unterschritten werden dürfen:


    Hier ein Statement eines GTÜ Mitarbeiters:


    "...Daher müssen entsprechend der Richtlinie bekannte Messgeräte- und Messverfahrensfehler addiert werden. Eine größere Toleranz für PKW als ± 50 mm, bezogen auf die Bedingungen nach 1.1.3, ist aber nicht akzeptabel. Zur Verdeutlichung weise ich zum Schluss darauf hin, die angegebene Toleranz bedeutet nicht, dass der Grenzwert von 500 mm der Verordnung um 50 mm unterschritten werden darf. Die Toleranz ist lediglich eine Messfehlertoleranz."


    Außerdem spricht er für Ausnahmen für Fahrzeuge mit EZ vor 01.01.1988.


    Danke und VG,
    Diddy

    Dachte ich mir ;)


    Was sagen eure TÜV-Prüfer denn eigentlich zu der Tiefe? Mein Prüfer sagte mir ich soll auf jedenfall über das "50cm-Maß" zwischen Scheinwerferunterkante und Boden bleiben (§ 50 StVZO). Da würden viele Bullen nach gucken.
    Allerdings war ich schon mit den Stahlrädern und dem noch nicht runter geschraubten Fahrwerk bei 50cm. Mit den BBS bin ich schon tiefer gekommen, zudem habe ich danach mind 1 cm runter geschraubt und will noch tiefer.


    VG,


    Diddy