Beiträge von Schatzmeester

    hier eine kurze erläuterung zum h-kennzeichen ...


    H-Kennzeichen


    Das H-Kennzeichen ist die unproblematischste Zulassungsform für Oldtimerfahrzeuge, denn es ist nach der Erteilung an keinerlei besondere Auflagen gebunden, man darf es also verwenden, wie ein "normales" Kennzeichen auch.


    Hier die Aussage des TÜV Süddeutschland dazu:


    Der Nutzen
    Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen „ganz normal“ gebrauchen. Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht. Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig – für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw. Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.


    Die Kriterien
    Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt – zudem muss es der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen. Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO). Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO). Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet. Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.


    Die Unterlagen
    Zur Zulassungsstelle nehmen Sie folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Versicherungsdoppelkarte, Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein „Leichtkraftrad-Kennzeichen“ zugeteilt werden. Evtl. eine Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“. Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.



    kurz und knapp das rote 07er ...


    Das rote Dauerkennzeichen bietet sich an, wenn Sie ihr Schmuckstück auf vier Rädern vor allem für Oldtimer-Veranstaltungen nutzen wollen – also an Korsos, Schauen, Rallyes und Clubtreffen teilnehmen. Normale Freizeitfahrten dürfen Sie nicht unternehmen. Das Kennzeichen gilt natürlich auch bei Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten oder bei einer Fahrt zur Werkstatt. Für ein Kennzeichen zahlen Sie pro Jahr 191 EUR. Großer Vorteil: Mehrere Autos können sich das rote Kennzeichen teilen – eine wechselweise Verwendung für mehrere Oldies ist erlaubt.


    und hier noch ne kurze und kanppe beschreibung der 5-tages-kennzeichen:


    Wie überführe ich ein nicht versichertes Fahrzeug?


    Hierzu gibt es Kurzzeitkennzeichen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort. Es ist für 5 Tage gültig und verliert dannach automatisch seine Gültigkeit, ohne das Sie eine Abmeldung vornehmen müssen. Sie können das Kurzzeitkennzeichen von zu Hause, also Ihrer eigenen Zulassungsstelle mitbringen. Sie benötigen für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:


    1.) Deckungskarte
    2.) Pass mit Meldebestätigung oder Personalausweis, bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
    3.)ggfl. eine formlose Vollmacht, falls eine andere Person für Sie zur Zulassungsstelle fährt


    Fahren Sie dann zum Standort des Autos und montieren Sie das Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:


    1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
    2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
    3.) Probefahrt


    Beachten Sie folgende Punkte für die Kfz Versicherung:


    Holen Sie sich das Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie das Fahrzeug dann auch zulassen wollen. (Also erst einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen) Nach der endgültigen Zulassung des Fahrzeuges, geben Sie als Versicherungsbeginn im Versicherungsvertrag das Datum an, an welchem Tag Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragt haben. So erreichen Sie, das das Kurzzeitkennzeichen keinen separaten Beitrag für die Kfz Versicherung auslöst. Achten Sie auch darauf, das das Kurzzeitkennzeichen auf die gleiche Person läuft, die dann auch das Fahrzeug versichert. Sonst ist eine Anrechnung ebenfalls nicht möglich.



    quellen:
    /8 forum
    autoversicherungsprofis.de

    zwecks fertan ...


    hab erst vor kurzem in nem rostschutz- und blechbearbeitungskatalog gestöbert ... und dort wird fertan immernoch gelobt ... ist vielleicht auch ansichtssache des anwenders ... ;)


    aber thomas, du hast echt total die nerven ... ;)
    ach und kann das sein, dass du buchhalter oder sowas bist??? bei der peniblen auflistung ... ;)

    O.o


    echt der wahnsinn ... einfach nur echt hart ...


    O.o


    hast du schon mal drüber nachgedacht, sowas beruflich zu machen??? weil das ist mehr als einfach mal restauriert ... das sind ja schon fast zeitreisen ... O.o


    echt respekt ... und weiterhin viel erfolg und spaß mit beiden kadetten ... ;)


    vielleicht trifft man sich mal irgendwo ...

    also ich hab das hier aufmerksam verfolgt ...


    erstmal hoffe ich für den jens das er den tüüpen heile wieder heim bringt ... und keine schäden dran sind ...


    weiterhin hab ich mich versucht im netz, bei tüv und dekra und auch bei dem freund und helfer ein wenig schlau zu machen ...


    mit dem wahnsinns ergebnis, dass jeder seinen eigenen standpunkt hat ... O.o
    und wie der onkels chon schrieb, es wirklich eine reine "geldwaschmaschinerie" ist ... denn jede eintargung kann mit hilfe, von geschulten beamten angezweifelt werden ... dazu kommt, das selbst ein nichtautoristierter sachverständiger in der lage ist eine eintargung zu bemägeln, wenn deren toleranzen nicht mehr eingehalten sind ... (bsp bodenfreiheit)


    also ich muss ganz ehrlich sagen, wozu sollte man dann was eintragen? um den prüfer reich zu machen bzw. die prüfstelle???
    jetzt mal im ernst ... das kann doch fast nicht mehr wahr sein ...


    und dann werden autos beschlagnahmt, wo behauptet wird, das reifen an der karosserie schleifen ... obwohl da ne mütze dazwischen passt, bei voller beladung???


    also echt ne frechheit ...


    vor allem regt mich diese ermessenssache auf ... alles in diesem lande ist genormt ... aber bei sowas ist es ermessenssache??? ... wie kann es dann sein, das innerhalb deutschalnd so viele NICHTserienfahrzeuge durch die gegend fahren, wo mit sicherheit bei 1/3 irgendwas nicht ganz inenrhalb der ERMESSENSgrenze liegt ...


    ach und nochmal zu dem thema klassengesellschaft:


    hab ich absolut in dem forum noch nicht mitbekommen ... und ich bin nicht erst seit gestern mitglied ... bei guten fragen bekommt man gute antworten ... und jeder respektiert die arbeit eines anderen mitgliedes ... auch wenn der ein oder andere nicht ganz die möglichkeiten hat wie ein anderer (ich zähl mich zu den ersteren) ... und in einigen sachen is vielleicht auch geschmack nen großes wort ... aber ich muss manu und auch alle admins,mods und sonstige helfer loben ... echt tolle arbeit ... und macht bitte weiter so ...