hier eine kurze erläuterung zum h-kennzeichen ...
H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen ist die unproblematischste Zulassungsform für Oldtimerfahrzeuge, denn es ist nach der Erteilung an keinerlei besondere Auflagen gebunden, man darf es also verwenden, wie ein "normales" Kennzeichen auch.
Hier die Aussage des TÜV Süddeutschland dazu:
Der Nutzen
Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen „ganz normal“ gebrauchen. Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht. Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig – für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw. Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.
Die Kriterien
Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt – zudem muss es der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen. Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO). Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO). Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet. Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.
Die Unterlagen
Zur Zulassungsstelle nehmen Sie folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Versicherungsdoppelkarte, Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein „Leichtkraftrad-Kennzeichen“ zugeteilt werden. Evtl. eine Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“. Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.
kurz und knapp das rote 07er ...
Das rote Dauerkennzeichen bietet sich an, wenn Sie ihr Schmuckstück auf vier Rädern vor allem für Oldtimer-Veranstaltungen nutzen wollen – also an Korsos, Schauen, Rallyes und Clubtreffen teilnehmen. Normale Freizeitfahrten dürfen Sie nicht unternehmen. Das Kennzeichen gilt natürlich auch bei Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten oder bei einer Fahrt zur Werkstatt. Für ein Kennzeichen zahlen Sie pro Jahr 191 EUR. Großer Vorteil: Mehrere Autos können sich das rote Kennzeichen teilen – eine wechselweise Verwendung für mehrere Oldies ist erlaubt.
und hier noch ne kurze und kanppe beschreibung der 5-tages-kennzeichen:
Wie überführe ich ein nicht versichertes Fahrzeug?
Hierzu gibt es Kurzzeitkennzeichen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort. Es ist für 5 Tage gültig und verliert dannach automatisch seine Gültigkeit, ohne das Sie eine Abmeldung vornehmen müssen. Sie können das Kurzzeitkennzeichen von zu Hause, also Ihrer eigenen Zulassungsstelle mitbringen. Sie benötigen für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
1.) Deckungskarte
2.) Pass mit Meldebestätigung oder Personalausweis, bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
3.)ggfl. eine formlose Vollmacht, falls eine andere Person für Sie zur Zulassungsstelle fährt
Fahren Sie dann zum Standort des Autos und montieren Sie das Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:
1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt
Beachten Sie folgende Punkte für die Kfz Versicherung:
Holen Sie sich das Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie das Fahrzeug dann auch zulassen wollen. (Also erst einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen) Nach der endgültigen Zulassung des Fahrzeuges, geben Sie als Versicherungsbeginn im Versicherungsvertrag das Datum an, an welchem Tag Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragt haben. So erreichen Sie, das das Kurzzeitkennzeichen keinen separaten Beitrag für die Kfz Versicherung auslöst. Achten Sie auch darauf, das das Kurzzeitkennzeichen auf die gleiche Person läuft, die dann auch das Fahrzeug versichert. Sonst ist eine Anrechnung ebenfalls nicht möglich.
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