Kundenbeschwerde
Beiträge von Doppel-D
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Sieht so aus, als ob hinten ein Stück Innenschweller fehlt!?
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Also, ich find, schön ist anders!
Wenn der Kunststoff auf der Stange ist, wird`s ja noch enger! -
Zitat
Original von Dark Angel
Nach den 18 Monaten musst du zur Vollabnahme, die Regelung mit den 7 Jahren gilt nur für Fahrzeuge die nach dem 01.03.07 stillgelegt wurden. Um eine Vollabnahme zu umgehen kannst du auch eine Tageszulassung machen, einfach zur Zulassung gehen und sagen, die sollen dir das Fahrzeug zulassen und gleich wieder stillegen. Das Finanzamt kommt dann natürlich und will für den einen Tag seine Steuern haben, die meißten Versicherer verzichten auf die paar Cent, erst recht, wenn man mehr bei denen laufen hat.
Die Eintragungen bleiben teilweise erhalten, manche Zulassungsbehörden stellen sich nämlich etwas blöd an, wenn sie die mit in die neuen Papiere übernehmen sollen. Im neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht sowas eh nicht mehr drin, höchstens im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 2).Blödsinn! :nono: Das mit den 7 Jahren gilt auch für Dich! Selbst nach den 7 Jahren brauchst Du keine Vollabnahme; es sei denn, Du hast keine Papiere von dem Auto. Diese sind nämlich nur 7 Jahre beim KBA gespeichert. Hast Du diese, kannst Du es auch nach 25 Jahren oder wie lang auch immer anmelden! Ohne Vollabnahme, nur mit HU und AU! Um diese machen zu lassen, mußt Du mit dem Auto mit Auto per Hänger oder mit Kurzzeitkennzeichen (5Tage) zum Tüv zur Untersuchung. Zur Zulassung für einen Tag- die Du ja jetzt eh nicht brauchst- bleibt zu sagen, daß der Staat nicht für einen Tag Steuern, sondern immer mindestens für 1 Monat
haben will- geht ja schließlich um Geld, was DIE von DIR haben wollen
! Versicherungen nehmen für sowas normalerweise um die 30 Euro. Meldest Du danach das Auto dort an, berechnen Dir fast alle einfach 5 Tage mehr von dem normalen Tarif! :wink: Die Eintragungen bleiben grundsätzlich ALLE erhalten und müssen übernommen werden, nachlesen kannst Du sie in der ZSB Teil2. Der Text sollte dort mit dem des alten Fahrzeugscheins übereinstimmen. Wenn das nicht der Fall ist, die Tante vom StVA wecken, die Papiere um die Ohren hauen und neu schreiben lassen. Laß Dir auf jeden Fall den alten Brief mitgeben, dann kannst Du alles nochmal in Ruhe nachlesen und hast bei Streitigkeiten den Beweis in der Tasche! Solltest Du Dein Kennzeichen behalten wollen, mußt Du es seit dem 1.3.07 sofort bei Abmeldung reservieren, da es sonst mit sofortiger Wirkung freigegeben ist (mgl. für 6 Mon., dann weitere 6 Mon. Verlängerung, danach Verlängerung nur noch mit seeeeeeeeeehr gutem Grund( dazu zählt leider nicht restaurieren o.ä., sondern z.Bspl. Auslandsaufenthalt länger als 1 Jahr...). Das gilt auch für Dich! Wenn Deine 18 Monate um sind, mußt Du zum reservieren zum StVA. Das war`s, glaub ich! Und bitte, Leute: Behaltet doch so Halbwahrheiten bei euch, damit ist doch keinem geholfen :stance:
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Hab da was in der Mache jetzt...
Bilder folgen ! -
Jedenfalls nicht für die Stoßstange.
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Ich tipp mal auf Regensburg !
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Die meisten Felgen haben in ihrer ABE- soweit erhältlich- mehrere Fzg.hersteller gelistet. Wenn diese unterschiedliche Nabenbohrungen haben, gibt`s diese Zentrierringe, um eine größere Bohrung an der Felge dem kleineren Nabendurchmesser des Fzgs. anzupassen.
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:kratz: :kratz: :kratz: :snooze: :snooze: :snooze: :ahhhh: :ahhhh: :ahhhh: :denk: :denk: :denk:
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Die Dinger vom ersten Link sind völlig ausreichend für`n Bastler, hab die auch und komme prima zurecht! Bei gekürzten Dämpfern sind die zwar schon mal recht knapp, habe mir aber vom Dreher meines Vertrauens das Gewinde bis zum Ende drehen lassen! Läßt sich auch prima zum schnellen wechseln mit Lufthammer arbeiten!