Beiträge von Doppel-D


    1.) Dir braucht auch keiner was beweisen, denn DU als Fahrzeughalter müsstest im Zweifelsfall eine Rechnung einer Werkstatt über den Umbau vorlegen.


    2.) Da steht zwar drin, daß man den Airbag wechseln muß. Dieser darf aber selbstverständlich nach wie vor nur von Leuten gewechselt werden, die dazu berechtigt sind.


    Dabei handelt es sich nur um die rechtliche Seite. Was man in der Praxis dann macht, ist ne andere Sache...


    Denke, er meinte den "Ausbau" der alten Bleche !?


    Würde sagen sowohl als auch (um den Neuwagenkauf anzukurbeln?)! Hast Recht, aber 30 Jahre alte sind dann doch öfter Liebhaberfahrzeuge als die 20 Jahre alten Hobel (,die halt oft im Tagesbetrieb genutzt wurden). Zudem waren/sind die katlosen doch super Steuerquellen, vor allem bei 1,8ern aufwärts, wie sie z.Bspl. hier im Forum viel gefahren werden.

    :nono: Keine Chance! Mittlerweile müssen die Fahrzeuge min. 30 Jahre alt sein (so wie bei den H-Kennzeichen). Jüngere Fahrzeuge bekommen die Schilder nicht mehr, weil zuviel Mist damit gebaut wurde.