ZitatAlles anzeigenOriginal von E-TURBO
die scheinwerfer mindesthöhe gilt ab bj 1.1.1988 und nicht die unterkante sondern die lichtaustrittskante. die meisten grünen und prüfer interessiert das nicht aber manche ziehen sich auch dran hoch
So ist es laut gesetz und wenn dich die Rennleitung anhällt und plan davon hat dann legen sie dir den kadett still ! da kann es eingetragen sein wie es will (außer ausnahmegenemigung )! :stance:
