mist ich fahr Audi ....
Beiträge von Berni
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30 Jahre ist unter anderem Voraussetzung.
So steht es im Gesetz: § 2, Punkt 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. -
genau so versuche ich es ja auch. Geht aber irgendwie nicht. Es kommt immer eine Fehlermeldung. Die Bildergrößen haben auch max 2.5mb
Wir sind dran Jungs