Moin,
mal ein kleiner Auszug:
Zitat:
Es gibt die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Die Ummeldung in der neuen Zulassungsbehörde ist trotzdem zwingend notwendig!
Ändert sich die Kennzeichenart zum Beispiel von normaler Zulassung in Saison- oder Oldtimerzulassung, kann unter Umständen eine Übernahme des Kennzeichens nicht möglich sein.
Sollten Sie Ihre alte Kombination übernommen haben und handelt es sich um ein Motorradkennzeichen oder eine Kombination mit Ä, Ö, Ü, so klären Sie bitte vorab mit dem jeweiligen Schilderpräger, ob Ihre Kombination neu geprägt werden kann, falls dies notwendig wird (z.B. bei Änderung des Saisonzeitraums).
Voraussetzung:
- Das Fahrzeug muss aktuell angemeldet sein
- Die Ummeldung in der neuen Zulassungsbehörde muss auf den gleichen (bisher eingetragenen) Halter erfolgen