Beiträge von Berlina-Fan

    Hallo und danke erstmal für eure Tipps. Sieht ganz so aus, als wäre trotz Vorweisen eines TÜV-Termins eine Strafe durchaus möglich. Das mit dem TÜV in der Nähe der Tiefgarage wo das Auto steht und zur Not mit Mängelschein fahren wäre durchaus eine Option. Aber vor einer Strafe scheint man da auch nur bedingt sicher zu sein, wenn es keine Plakette gibt... schwierig. In dem Fall - es gibt keine Plakette aber Auto ist noch sicher - könnte man vielleicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren, sofern man die bekommt obwohl das Auto ja eigentlich mit Saisonkennzeichen aktuell zugelassen ist?
    @altopel: Auto steht 35 km von meinem Haus entfernt in einer Tiefgarage. Meine Werkstatt im Ort wo mein Haus steht ist bloß 150m weit weg. ^^
    Verkehrssicher ist das Auto ganz bestimmt noch, ist doch ein Opel Kadett(D), der läuft auch nach längerer Standzeit ganz sicher zuverlässig, keine Zweifel. :thumbup:


    Noch eine Frage nachgeschoben: Zurückdatieren ist Vergangenheit, oder? Man bekommt doch jetzt wieder volle 2 Jahre TÜV, auch wenn der vorherige Zeitraum lange abgelaufen ist?

    Also Ziel der Fahrt wäre eine Werkstatt zu der der TÜV alle 2 Wochen kommt. Wobei ich vorher Ölwechsel machen wollte ... und jetzt kommt's, die Werkstatt ist nur 150m von meinem Haus entfernt :)
    Die Herausforderung ist also tatsächlich die Fahrt zu mir in den kleinen Ort wo ich wohne.
    Ob ich direkt durchkomme ist so eine Frage. Beim letzten Mal (lange her) hieß es die vorderen Stoßdämpfer können wir gerade so durchgehen lassen und im Auspuff wäre irgendwas innen locker (weiß nicht mehr ob er den Mittel- oder Endtopf meinte). Wenn der TÜV gnädig ist geht es vielleicht ihn so durchzubringen, sofern keine Standschäden hinzugekommen sind. Stellplatz ist jedenfalls top, nicht mal Rost an den Bremsscheiben, absolut trocken gewesen :thumbup:

    Hallo,
    was ist erlaubt? Auto hat Saisonkennzeichen, TÜV läuft ab, aber Fahrzeug wird lange nicht bewegt und steht über mehrere Jahre (steht auch während des Zulassungszeitraums laut Saisonkennzeichen). Was tun, wenn eine neue Saison wieder beginnt, Versicherung ist gezahlt, Steuer ist gezahlt, eigentlich alles klar, aber TÜV Fälligkeits-Zeitraum von 2 Jahren längst schon wieder überrundet? ...Bitte keine Kommentare wegen warum nicht abgemeldet, hat doch jedes Jahr Geld gekostet... ich weiß ;(
    Die Frage: Darf man sich mit dem Saisonkennzeichen mit längst abgelaufener TÜV-Plakette aus der Tiefgarage trauen, oder muss man zwecks Fahrt zum TÜV extra ein Kurzzeitkennzeichen holen? Reicht bei einer Kontrolle evtl. nachweisen zu können, dass man einen TÜV-Termin hat? Ein Nachweis, dass das Auto einfach solange nicht genutzt wurde wird wohl schwer, der Staub auf dem Auto wird da als Beweis nicht reichen :saint:
    Fahrt von der Unterbringung bis zur Werkstatt "meines Vertrauens" wären immerhin 35 km. ...Oder einfach bloß in der Nacht aufstehen und die Überfahrt heimlich z. B. um 3 Uhr nachts durchführen? 8|
    Viele Grüße, Marc

    Hallo erstmal, mein erster Beitrag :thumbup:
    Bei meiner Dorfwerkstatt steht ein beiger Kadett-D GLS, den habe ich mir natürlich gleich näher angeschaut. Da sind doch tatsächlich noch die alten, großen Gurtschlösser verbaut. Dachte eigentlich, dass der GLS erst zum Ende der Bauzeit, also frühestens ab Ende 83 produziert wurde - hatte man da nicht bereits die kleinen Gurtschlösser verbaut? Oder hat Opel beim GLS verschiedene Teile genutzt, die aus Überproduktion stammten? Kann natürlich auch sein, dass der Kadett-Besitzer schlichtweg Sitze aus einem anderen Fahrzeug eingebaut hat... Der Schalthebel hat jedenfalls auch schon das neue Design was später beim E-Kadett noch zum Einsatz kam.
    Wer weiß etwas mehr über die Teileverwendung beim GLS und wann wurden eigentlich die Gurtschlösser geändert?
    Viele Grüße, Marc