Nja ohne den Hütern unserer Gesetze eines vor den Latz zu knallen, traue ich denen wohl alles zu.
Ich hatte auch eine Mängelkarte bekommen, zwar nicht auf einem Privatparkplatz, sondern auf einem öffentlichen, aber dennoch für angeblich blaue Leuchtmittel an der Front. Tatsächlich handelt es sich dabei um blau rückverspiegelte Nebelscheinwerfer, die Gelb leuchten. Aber ohne das zu wissen wurde mir die Mängelkarte ausgestellt... nun ja, hab dann mein Segen vom TÜV geholt und bei der Polizei dann gefragt ob das nun neue Masche wäre, etwas zu bemängeln bevor man die Funktion geprüft hätte oder sich über den unrechtmäsigen Einsatz versichert zu haben. Nun ja, ein Schulter zucken und "Na dann ist das schon ok so" später bin ich dann gegangen.
Was das Privatgrundstück betrifft, zum einen darf die Polizei ein Privatgrundstück erst dann betreten wenn entweder ein triftiger Grund besteht (illegale Handlung, vorbeugen einer Straftat usw.) oder wenn ein Zutritts-/Durchsuchungsbefehl besteht. Aber auch hier muss man Abgrenzen, das wurde auch hier im Forum schon einmal besprochen, betreffend eines Abgemeldeten Fahrzeugs. Wenn man das Fahrzeug ohne Zulassung ein Tankstellengelände stellt, das eigentlich Privateigentum ist, ist es dennoch nicht erlaubt, da das Gelände von jedem Frei zugänglich ist. Auch eine Simple Absperrkette ist hier keine Grund von einem Abgeschlossenen Privatgelände zu sprechen. Und wenn eine Schranke umgangen werden kann, ist das wohl genauso zu handhaben.
Dennoch ist das Ausstellen einer Mängelkarte ohne Einsicht der ABEs und Gutachten/Eintragungen logischerweise schwachsinn. Letztendlich allerdings kostet einen die Mängelkarte nichts, wenn man nachweisen kann das alles ordnungsgemäs eingetragen ist. Also sollte so eine Mängelkarte wohl niemanden Stören der mit gutem Gewissen sich über ABEs und Eintragungen kümmert.