hm.
also
seit dem 1.1.1990 ist eine leuchtweitenregulierung vorschrift.
d.h.:da das bei zuladung das fahrzeug hinten tiefer liegt,kommen die scheinwerfer vorne höher und können den gegenverkehr blenden.
um das zu vermeiden ist die möglichkeit gegeben die leuchtweite zu regulieren,also den scheinwerfer nach unten zu kippen,um die durch die zuladung verstellte scheinwerfereinstellung auszugleichen.
ab dem 1.1.90 muss diese verstellung vom fahrersitz erfolgen können!
am scheinwerfer sitzt meist ein kleiner motor ,der den scheinwerfer im rahmen bewegen kann.
so okay???