merkt ihr was?
der eine meint dies,der andere das.
genaues weiss keiner!
mal ein beispiel:
Neues Fahrwerk,neue Domlager,neue Räder,neue Reifen.
Ab zum TÜV!
Gemessen wird 85mm bis zum Kat
So,1 Jahr später:
Fahrwerksfedern haben sich gesetzt,Domlager ist durch die Hoppelei ein wenig gekommen,Reifen 4mm Profil runtergschrubbt beim heizen,Auspuffgummis sind auch nimmer die besten.
Polizeikontrolle : 77mm
und nu?
nächstes Beispiel:
Audi A6,schick mit Gewinde und 20 Zoll,ABstand beim eintregen 80mm
und was ist wenn die 16" Winterräder draufkommen?
Dabei wird als "Grundlage" genommen: MIt vollem Tank und einen Mann besetzt.
Was ist wenn ich super verbleit tanke? (okay,warn scherz)
Was ist wenn der Vorbesitzer 50 Kilo wog und der neue Besitzer 150?
Was ist wenn man ne Musikanlage einbaut?
könnt jetzt ewig so weitermachen,hab gestern lange mit Peter Löschinger telefoniert und mich mit ihm über das Thema Aufklärung unterhalten.
Eine richitge Aufklärung gibt es aber nciht,alles schwammig und Grauzone.
Tune it safe bringt die Polizei,Tuner und Tüv´s etc. alle unter einen Hut.Klären die wirklich auf ????
Nein,nur das was wirklich Augenscheinlich ist,wie geklammerte Federn oder Strapse vonne Mama auf den Rücklichtern.
Jeder von denen verdient da sein Geld,die einen verkaufen es,die anderen tragen es ein und die nächsten prüfen es gegen und die Polizei kriegt auch ihre Kohle durch ne Anzeige.Von denen verdient jeder seinen teil.
Ich bin mal gespannt wieviel genau der Prüfer beanstandet hat.Schleifspuren sind nicht verboten oder?Irgendwie muss man die Schluffen ja anpassen und es steht nirgends in der STVZO das ich immer frischen USchutz draufhaben muss.Passt mal so Felgen aufm Kadett an!Der Dekramann meinte ja sogar das das Reifenhubbabubba auf den Reifen Uschutz sei,als ich ihn dran riechen lies wunderte er sich sehr.Das war noch vom Treffen vor Bochum drauf,soviel zum Thema schleifen........Radabdeckung bin ich mal gespannt um wieviel es da geht...
hört mit euren Spekulationen auf,das ist nämlich das schlimme an der Sache,denn nochmal.....genaues weiss keiner!
Frettchen,deine Aussage scheint auch nicht richtig,da gehts wieder los!
§ 36a StVZO
(1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht.
Wo steht das was vom Felgenhorn?
§ 36a, Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen
– Räder müssen über der oberen Hälfte
eine Abdeckung haben
– Laufflächenbreite der Reifen muss
mind. abgedeckt sein
– äußerer Rand der Abdeckung muss
möglichst weit seitlich herumgezogen
sein
– vordere u. hintere Kante der
Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb
der waagrechten Radmittellinie
enden
Cyrus,ich geb dir vollkommen recht,aber niemand legt irgendwas genau fest,das scheint das Problem!Einer will nen cm zum Radlauf,dem nächsten reicht ein Sackhaar!
Ich halte euch aufm laufenden