leude... der käufer hat guten willen gezeigt und wollte ne aufwandsendschädigung bezahlen... das genügt alleine um mit dem anwalt voll abzutropfen... das ebay seinen account sperren tut mag sein ist aber mehr als zweifelhaft... ihn sonst irgenwie zu zwingen bringt auch niggs... wenn er tatsächlich niggs hat is auch niggs zu holen...
wenn ich ein fahrzeug oder andere artikel in ebay einstelle laufe ich immer irgenwo ein bissel gefahr an solche strolche zu geraten. sieh zu das du den bock anderweitig loswirst!!!
ansonsten ist doch nu alles gesagt!
der green