Lieber Stance,
aus deinen Ausfürhungen interpretiere ich nun folgendes:
Wenn die Schleifspuren und Lackbeschädigungen vor oder/während der Anpassungsarbeiten entstanden sind, also nun alles freigängig ist, sollte das ein halbwegs fähiger Mitarbeiter der diversen Überwachungsvereine das auch feststellen können.
Und aus diesem zu wünschenden Ergebnis sollten sich die Konsequenzen für dich ja in Grenzen haltenö. Also zumindest mal keine Stillegung oder Anzeige.
Zu den dann entstandenen Kosten solltest du dann wenn es so kommen sollte mal deinen Anwalt befragen wenn deine Unschuld bewiesen ist.
Wollen wir hoffen, dass alles seinen gerechten Weg geht...