Beiträge von _Maddin_

    @ nozer hab noch mal nachgelesen hattest recht


    G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
    die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
    auf Zulässigkeit zu überprüfen.



    @ goldi laut aussen der Tüvprüfer haben die bis vor 2 jahren jeden scheis eingetragen obwohl das mit der reflekorunterkannte schon seit dem 1.1.88 gilt. Denn wenn die Rennleitung schlecht drauf ist legen sie dein auto still weil es laut STVZO unter den 50cm obwohl alles eingetragen ist. Denn auch die Unwissenheit der Prüfer schütz vor den Halter nicht vor der Strafe.


    gruß martin

    Für die kleinen reifen muss ich meinen tacho angleichen lassen und es werden mir alle anderen bereifungen gestrichen. Aber bei den 17" denke ich nicht den da hab ich ja nen richtiges gutachten wo die reifen drinnen aufgeführt sind.


    Ich konzentrier mich jetzt mal dadrauf das die mir erklärn was beim kadett von 87 anderst ist als beim 91er ist das gleiche auto mit den gleichen scheinwerfern. Und der GSI hat nun mal serie 50cm unterkannte da müsste man jedes auto stilllegen da die regelung ja shcon seit 1.1.88 gilt also versteh ich nicht warum er sich so querstellt.


    naja mal sehn was dabei jetzt rauskommt wenn nicht kann ich ihn in die halle stelln und anschaun und ab und zu mal für 5 tage anmelden. Under der ganze aufwand war umsosnt.


    Gruß martin

    was machste aber wenn dich die bulln anhalten und nachmessen und dein auto stilllegen nene das muss schon hand und fuß haben. Auserdem muss das auto soweit ich weis 1.5cm noch federn also darf es nicht komlett aufliegen auf begegrenzern.


    Nicht mal der kullanteste tüver der auch amifelgen ohne gutachten einträgt trägt, kapituliert unter 50cm scheinwerferkante ein.