Beiträge von Alex7777

    Grundsätze:


    Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.


    Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.


    Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. § 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen).


    Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens ganz oder teilweise nicht vor, so handelt es sich um ein "Schleppen" oder um normalen Anhängerbetrieb.


    Mindestalter des Fahrzeuglenkers im gezogenen Kfz



    http://www.verkehrsknoten.de/S…ppen_Schleppen/sld014.htm




    Also, paar Stecker abzihen, und los .

    wir hatten mal ein 12V Kühlschrank in einem 24V LKW verbaut, erst haben wir auch Strom von der Batterie abgezapft, ist aber schief gelaufen, haben ein Steuergerät Verband.
    Laut KFZ-Elektriker, ist die ganze Elektronik durch Sicherungen, nur gegen Überspannung geschützt, wir haben aber durch unsere bastlerei unterspannung erzeugt.


    Dann haben wir ein Umwandler genommen, frag bitte bei einem KFZ-Elektriker nach, am besten in einer LKW Werkstatt, solche die Mann bei Conrad kaufen kann, kannst knicken

    Hallo,
    so habe nachgefragt und keiner wusste, ob das Bild zeigen darf, nur sagte jeder, dass ich das lieber lassen soll.
    Hab ein Anderes abfotografiert, und ein Feiter auch .

    Kleistiv8


    der Phantom ist der Natodiesel.


    Und zum E-Fighter ... da kommt von Wendigkeit und Kampfkraft kein Tornado oder Phantom oder die F16 oder F18 u.s.w.mit. Ich würde lieber so ein Modernes Waffensystem fliegen als die 30 jahre alten Torandos und Phantoms.


    da hast du nicht ganz Recht, Tornado oder Phantom vielleicht nicht, aber F-15,F-16,F-18 schon.


    Und so modern ist der auch nicht, wie gesagt der ist 20Jahre alt,
    Fakt ist das der Tornado bei uns Kaputt gewartet wird.
    Und kein E-Feiter kann sich mit einem Tornado messen, E-Feiter ist ein reiner Jäger, der Tornado aber ein Bomber, der Tornado wurde für andere aufgaben entwickelt.
    Ein Tornado kann sehr tief und langsam fliegen, da würde ein E-Feiter längst runter fallen.


    Excalibur,
    mit der H-Nummer hast du gar nicht so Unrecht, bis jeder Geschwader den E-Feiter ausgeliefert bekommt ,ist der 30 Jahre alt...