Beiträge von klubby

    ich finde das sieht nicht schlecht aus - aber geschmäcker sind halt verschieden - und über geschmack lässt sich streiten ;) :P

    kadettONEfahrer dann halt mich mal auf den laufenden


    also ich hätte die gern ich der stoßstange und da unten wäre der perfekte ort dafür
    wüsste nicht wo ich die in der front noch unterbringen könnte das es auch gut aussieht

    lach :D
    also ich habe mir die stoßstange geholt als sie frisch rauskam ------- leider gab es da noch keine ABE zu :tongue:
    weiss natürlich nicht wie es jetzt aussieht ?(
    dabei war ein Materialgutachten - grins

    ja einfach einlaminieren werd ich die auch nicht :D :D :D, glaube ich werde die auch irgendwie anders befestigen das man sie ggf. wieder abmontieren kann. ;)
    hmm müsste ich mal beim Tüv nachfragen


    aber die müsste ich dan nicht eintragen lassen oder?

    in den oberen größeren - könnt ich mir gut vorstellen das man da was hingebastelt bekommt ^^


    oder du nimmst originale blinker vom anderen fahrzeug mit E kennzeichen und setzt die in die schürze rein

    loooooooool
    wie geil paar minuten eher habe ich hier auch ein Threat gestartet wo es im grunde auch über diese Frontschürze geht ^^ - gleiches model nur für den kadett E - lach


    ja die blinker müssen glaube ich in einer mindest höhe vom boden sein - sowie ein E zeichen haben

    Wollte mal fragen was ihr dazu sagt :D


    Habe vor mir diese fontschürze zu montieren


    auf den foto seht ich das ich unten bei der schürze was rot eingekreist habe
    habe mir gedacht sogenannte Tagesfahrtlichter einzulamienieren - bzw. zu montieren
    beispiel hier [ebay]2702435277[/ebay]
    ebay(270243527726)
    oder hier [ebay]1702259580[/ebay]
    ebay(170225958083)


    Problem ist die meisten Lichter sind nicht zugelassen - ausser man holt sich die originalen teuren - die haben ein E zeichen


    Was haltet ihr davon?






    Keine kommentare über die eigentliche Frontschürze ;) jeder hat ein anderen geschmack ;)

    habe auch mal was :
    (Auszug nur zur eigenen Verwendung)


    Betreff: Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs durch den Austausch des Führersitzes



    Sehr geehrte Herr,


    Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn Teile eines Fahrzeugs verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann (§ 19 Abs.2 StVZO).


    Im Beispielkatalog zum Erlöschen der Betriebserlaubnis ( Verkehrsblatt 1973 Seite 662) ist unter Punkt 6) Führersitz aufgeführt:


    Austausch gegen einen gleichartigen Sitz:
    Erlöschen der Betriebserlaubnis nein,
    wenn der Sitz den Richtlinien für die Gestaltung und Ausrüstung von Kraftwagen, Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen Vom 16.12.1966 (Verkehrsblatt 1967 Seite 12) entspricht.


    Die Richtlinie hat – auszugsweise – nachstehenden Wortlaut:


    Führersitz
    (5) 1 Die Breite des Betätigungsraumes muss – etwa in Ellenbogenhöhe gemessen – mindestens 600 mm betragen. Fz- und Zubehörteile, die die Hände des Führers beim Lenken behindern könnten, müssen mindestens 100 mm vom Lenkradkranz entfernt sein.
    (6) 2 Der Führersitz muss als Einzelsitz ausgebildet sein.
    (7) Der Führersitz muss sich nach vorn und hinten ausreichend verstellen lassen.
    (8) 2 Der Führersitz muss sich in seiner Höhe unabhängig von der Längseinstellung ausreichend verstellen lassen.
    (9) Die Sitzfläche soll folgende Abmessungen haben;
    Tiefe etwa 400 mm
    Breite: mindestens 450 mm
    Eine leichte Neigung der Sitzfläche nach hinten kann günstig sein.
    Der Sitz muss ausreichen gefedert, gepolstert und gedämpft sein.
    Eine besondere Einrichtung für die Dämpfung ist nicht erforderlich
    Wenn der angestrebte Zweck auf andere Weise erreicht wird.
    (11) 3 Die Rückenlehne muss in einer Höhe von etwa 150mm über der Sitzfläche vorgewölbt und im unteren Bereich in der waagrechten Ebene nach innen gewölbt
    sein. Sie muss ausreichend gepolstert sein. Im Bereich von der Lotrechten nach hinten muss die Rückenlehne in der mittleren Fahrstellung des Sitzes um mindestens 10 Grad stufenlos oder in Stufen von höchstens 4 Grad leicht verstellbar sein.
    Die Drehachse der Rückenlehne muss horizontal und senkrecht zur Sitzlängsachse
    Liegen.


    (12) 2 Der lichte Abstand zwischen Sitzfläche und Dach muss mindestens 920 mm betragen
    (s. Anlage) und ist bei höchster Sitzstellung (Abs.8) zu messen. Anzustreben ist ein
    Abstand von 1100 mm.
    Ausnahmen:
    Gesamtgewicht von mehr als 2,5t.
    Die Absätze 6,8 und 12 gelten vorläufig nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t.
    Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und bei Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft
    Kann von den Absätzen 11 und 20 abgewichen werden, wenn die Forderung des Absatzes 1 erfüllt ist.