Aus Bochum auch die besten Wünsche !!!!!!!!!
:birthday
Beiträge von Jojo
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Wir haben uns entschieden das beide Fahrzeuge original bleiben denn Umbauten gibt es mehr als genug
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Zerleg den Calibra blos nicht , die passenden Teile bekommst du für deinen Kadett auch woanders !
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Der erste Blitz 54er wird ganz original bleiben bzw restauriert.
Bei dem jüngeren 71er Blitz wird wohl so ein Umbau mit Zapfanlage und so weiter erfolgen -
Jetzt ist die zweite Feuerwehr auch hier
Nachdem alles gut verzurrt war ging es nach Bochum !
Einmal abgedampft und der sieht schon wieder ganz anders aus =)
Noch ein paar Bilder vom Innenraum !
Und hier ist sein neuer Stellplatz . :]
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Schickes QP habt ihr da , bloss nicht verbasteln, fahrt ihn wie er ist.
Schön mit Konservierung die Hohlräume bearbeiten und ihr habt lange Freude damit -
:schildlol:
Ne das nicht , habe für beide zusammen 500.- gegeben.
Ist doch ok ...oder ? -
:)Letzten Samstag haben wir die Feuerwehr geholt !
Der Zustand ist um einiges besser als erwartet
Kilometerstand ist 13985 originale KM.
So standen die beiden verlassen vor einer halb eingestürzten Scheune.
Nachdem wir die Feuerwehr verladen hatten, haben wir uns nach einem Gespräch mit dem Vorbesitzer dazu bereit erklärt, die vordere auch noch abzuholen da das Gelände geräumt werden muß.
Dieses wird am Samstag geschehen :D.
NR 2
NR 1 in unserer Halle !
Dieses Foto habe ich im Internet gefunden, ist von der Feuerwehr von 1972 als die Ihn bekommen haben.
Es ist der Wagen links aussen .
Wenn Nr 2 angekommen ist gibt es neue Bilder -
Ich gehe mal davon aus das Fahrzeuge mit 07 er Zulassung auch in der Oldtimerregelung sind , da es sich ja auch um eine Oldtimernummer handelt !!
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Dieses habe ich gerade gefunden ist bestimmt auch für euch interressant .
Freie Fahrt für Oldtimer
Für Oldtimer gibt es in Zukunft kein Fahrverbot in Umweltzonen. Der Bundesrat stimmte einer Änderung der Kennzeichnungsverordnung zu, wodurch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von möglichen Fahrverboten befreit sind. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte die Bundesratsentscheidung. Ein Sprecher des Verbandes sagte, dies sei ein positives Signal in einer Klima-Debatte, die den Autofahrer verunsichert habe. Das Kfz-Gewerbe hatte in Schreiben an die Ministerpräsidenten unter anderem darauf verwiesen, dass gerade für historische Fahrzeuge, die mit H-Kennzeichen als erhaltenswerte, kraftfahrzeugtechnische Kulturgüter gekennzeichnet sind, eine Ausnahme von Fahrverboten gerechtfertigt sei. Ein Grund sei die überschaubare Anzahl und die geringe Verkehrsleistung dieser Fahrzeuge.Fahrerlaubnis für mehr Autos
Auf Wunsch der Bundesländer erhalten zudem jetzt auch Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (nach Anlage XXIII der StVZO) eine grüne Plakette, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem regelte der Bundesrat die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1. Schließlich wurden Detailbestimmungen für die Nachrüstung besonders älterer Nutzfahrzeuge wieder eingefügt, die wegen noch fehlender Änderungen der StVZO zuvor gestrichen worden waren.
Ausnahmen möglich
Durch die Änderung des Paragraphen 1 Absatz 2 der Kenzeichnungsverordnung kann in Umweltzonen der Verkehr auch für von Verkehrsverboten im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betroffene Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden. Die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, kann den Verkehr mit solchen Fahrzeugen zulassen, sofern dies nach den örtlichen Verhältnissen vertretbar ist. So können einerseits Fahrzeuge aus öffentlichem Interesse vom Fahrverbot befreit werden, andererseits können auch Ausnahmen für Anlieger oder Handwerker gemacht werden.
Von Andrea Huber, Falk-Redaktion;