da hab ich auch schon was von gehört mit den NSW als tagfahrlicht.
hab bei ebay led tagfahrleuchten mit e- zeichen gefunden. muss mal gucken wie es mit den maßen passt also ob die in die stoßleisten passen.
wollte sie zuerst als show zubehör unten in die zender lippe setzen. aber denke nicht das der tüv mir das durchgehen lässt. und dauernd ab und anbauen ist ja nicht das wahre.
und jenachdem was sich noch alles am gesetz ändert is es vllt. nich verkehrt die teile zu verbauen. kann ja nicht schaden.
Beiträge von kadettONEfahrer
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kurze frage:
worum geht es denn hier?
hab nix mitbekommen und weiß nicht worum es hier geht. :schwitz:
vllt. kann mir einer infos zukommen lassen oder nen link posten falls es nen thread dazu gibt.gruß
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@ ConvoyBuddy
danke für die liste. jetzt wissen wir genau bescheid.dann mal ne frage:
habe ja wie oben geschrieben auch schon dran gedacht mir tagfahrlicht zu montieren. aber da die lippe zu tief ist hab ich mir gedacht vllt. in die stoßleiste der gsi schürze.
was meint ihr dazu? -
ZitatAlles anzeigen
Original von Jakob
... Auserdem VW is was für Schwuchteln und Hollywood Türckensowas muss doch nich sein. vw baut auch schöne autos die ich fahren würde.
wär ich dann auch sofort ne schwuchtel oder nen hollywood türke?
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oh.
stimmt. :schwitz: -
hab grad mal gemessen.
also nach den angaben von Killingfrezzi wirds beim kadett in jedem fall illegal.
erstens weils da unten niemals 250mm vom boden sind und zweitens weil keine 600mm zwischen tagfahrlicht und scheinwerfer vorhanden sein können.
beispiel mein wagen:
ich hab vom boden bis unterkante scheinwerfer etwa 490mm mit 50er federn. und bis zu den 250mm vom boden wären wir oberhalb der lippe der GSI schürze.
490 - 250 = 240mm abstand zwischen taglicht und scheinis.entweder legt man das auto extrem höher sodass man vom boden die 250mm hat (irgendwo unterhalb der stoßi) und von da bis scheini 600mm oder man lässt es sein.
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wenn die mit e- prüfzeichen ausgezeichnet sind normal nicht.
bei den leuchten die ich gefunden habe sind extra metallhalter bei. da bräuchte man also nichts basteln. -
bei seitenleuchten sinds 25cm. denke mal das tagfahrlicht liegt auch in der gegend.
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der preis ist doch noch akzeptabel.
aber wie sieht es aus mit mindesthöhe der leuchten? also wie weit müssen die vom boden entfernt angebracht werden?
ich denke nicht dass man die so tief anbringen darf wo man will.die kosten 1€ weniger
[ebay]250255225286[/ebay] -
wenn die vorgeschriebene höhe, die ich leider nicht kenne, stimmt, kannste das vllt. machen. vorher am besten beim tüv fragen ob die da zustimmen.