Beiträge von MostWanted333

    Ist es eigentlich so schwer, mal einige Satzzeichen und die Groß- und Kleinschreibung zu verwenden? Tut mir leid, aber Beiträge mit solch einer Rechtschreibung lese ich schon gar nicht mehr.

    Hört sich doch gut an :)
    Wieso willst du die Hirsche ned verbauen? Wenn mein Cabrio nicht so eine blöde Erstzulassung hätte, hätte ich schon welche dran...doofe Leuchtweitenregelung :D

    Naja bei einer mangelhaften Ware hat der Verkäufer das Recht, sich um eine Behebung des Mangels oder um eine Ersatzlieferung zu kümmern. Sollte der Mangel danach noch nicht behoben sein, bekommt der Verkäufer nochmal die Chance, sich um den Mangel zu kümmern. Sollte es jedoch weiterhin ein Problem geben, hat der Verkäufer das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und davon zurückzutreten. Der Verkäufer hat also in der Tat die Möglichkeit, 2 mal nachzubessern. Er kann dies auch ablehnen, wenn die Unkosten für eine Nachbesserung zu hoch wären, womit der Käufer aber sofort das Recht erlangt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Die Kosten für eine Nachbesserung hat der Verkäufer vollständig zu tragen. Wenn er von dir jetzt also kein Geld verlangt hat, ist die ganze Sache in Ordnung.
    Die Voraussetzungen dafür sind:
    1. Verkäufer und Käufer müssen einen wirksamen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB geschlossen haben.
    2. Der Verkäufer muss eine mangelhafte Sache geliefert haben. In Betracht dafür kommen Sach- und Rechtsmängel (§§ 434, 435 BGB), die bei Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB) bereits vorhanden waren.
    3. Auf die Erheblichkeit des Mangels kommt es beim Nacherfüllungsanspruch nicht an.
    4. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist verschuldensunabhängig. Es spielt also keine Rolle, ob der Verkäufer den Mangel an der Kaufsache zu vertreten hat oder nicht.
    5. Es dürfen kein wirksamer vertraglicher Gewährleistungsausschluss oder gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen.