Ist es eigentlich so schwer, mal einige Satzzeichen und die Groß- und Kleinschreibung zu verwenden? Tut mir leid, aber Beiträge mit solch einer Rechtschreibung lese ich schon gar nicht mehr.
Beiträge von MostWanted333
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War ja ein richtig schöner Kadett, schade drum. Natürlich könnte man so etwas wieder richten, aber das ist halt mit viel Arbeitsaufwand verbunden.
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Glückwunsch zum Kauf. Das Commodore Coupe ist mein absoluter Traumwagen, aber für mich leider noch zu teuer
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Alleine mit der Aussage "Luigi s Kadett", kann ich überhaupt nichts anfangen. Gib doch mal ein paar Infos zu dem Wagen und falls vorhanden ein paar Bilder
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In Weißenburg gibt es anscheinend einen Opelclub, aber der hat leider keine eigene Homepage.
Link -
Hört sich doch gut an
Wieso willst du die Hirsche ned verbauen? Wenn mein Cabrio nicht so eine blöde Erstzulassung hätte, hätte ich schon welche dran...doofe Leuchtweitenregelung -
Ich mag zwar keine Country Musik, aber das hier ist eigentlich auch nicht schlecht
GoJR73Y2hps&feature=related -
Naja bei einer mangelhaften Ware hat der Verkäufer das Recht, sich um eine Behebung des Mangels oder um eine Ersatzlieferung zu kümmern. Sollte der Mangel danach noch nicht behoben sein, bekommt der Verkäufer nochmal die Chance, sich um den Mangel zu kümmern. Sollte es jedoch weiterhin ein Problem geben, hat der Verkäufer das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und davon zurückzutreten. Der Verkäufer hat also in der Tat die Möglichkeit, 2 mal nachzubessern. Er kann dies auch ablehnen, wenn die Unkosten für eine Nachbesserung zu hoch wären, womit der Käufer aber sofort das Recht erlangt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Kosten für eine Nachbesserung hat der Verkäufer vollständig zu tragen. Wenn er von dir jetzt also kein Geld verlangt hat, ist die ganze Sache in Ordnung.
Die Voraussetzungen dafür sind:
1. Verkäufer und Käufer müssen einen wirksamen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB geschlossen haben.
2. Der Verkäufer muss eine mangelhafte Sache geliefert haben. In Betracht dafür kommen Sach- und Rechtsmängel (§§ 434, 435 BGB), die bei Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB) bereits vorhanden waren.
3. Auf die Erheblichkeit des Mangels kommt es beim Nacherfüllungsanspruch nicht an.
4. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist verschuldensunabhängig. Es spielt also keine Rolle, ob der Verkäufer den Mangel an der Kaufsache zu vertreten hat oder nicht.
5. Es dürfen kein wirksamer vertraglicher Gewährleistungsausschluss oder gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen. -
Aha, sieht sehr interessant aus, danke für die Aufklärung
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Die Scheinwerfer waren aber jemand verdammt viel wert
Seit wann muss man entfernte Schlösser eintragen lassen :totlach:
Was sind das eigentlich für komische Scheinwerfer an dem Kadett?