Beiträge von PurpleDragon

    Englische Scheinwerfer sind auf Linksfahrbetrieb ausgelegt und daher von der Ausleuchtung der Straße her anders. Die mußt du dann abkleben, damit sie den Gegenverkehr nicht blenden. Dasselbe gilt theoretisch für deutsche Fahrzeuge, die im vereinigten Königreich bewegt werden sollen. Eigenhändig gelb eingefärbte Scheinwerfer fallen sicherlich (dies ist aber nur eine Vermutung) ähnlich wie farbige Standlichter aus der StVZO und sind daher unzulässig. Ausnahmen gelten für importierte und/oder historische Fahrzeuge, die schon ab Werk solche Scheinwerfer hatten.


    Gruß, Dragon

    Hier ist denke ich erstmal genug mit Kundenwerbung, bis über die Zulässigkeit im Rahmen der Boardregeln entschieden wurde. Danke für euer Verständnis.


    EDIT:
    @asconabastler3
    Solltest du vorhaben, die Teile aus eigener Produktion über Ebay oder andere Plattformen zu verkaufen, brauchst du auf jeden Fall einen Gewerbeschein. Ich hoffe, das ist dir auch bewußt und ich brauche darauf nicht mehr extra hinzuweisen. Solltest du dann allerdings ein Gewerbe haben und hier Teile in größerem Maßstab anbieten wollen, greift automatisch Boardregel 2.6:
    "Kommerzielle Werbung jedweder Art ist im Forum nur mit Erlaubnis des Boardteams gestattet. Werbe-Links und Werbetexte in Beiträgen oder im Profil eines Users werden umgehend und ohne Hinweis entfernt."
    Habe das nur gleich vorausgeschickt, um eventuellen Verstößen aus Unwissenheit vorzubeugen.


    Happy posting weiterhin,
    Dragon

    <---- 0 Punkte


    Ich halte mich eigentlich immer an die Regeln... wann immer ich es nicht tue, bin ich nämlich bisher auch postwendend erwischt worden... einmal vor ner Baustelle zu spät von 120 auf 80 runtergebremst und einmal 43 in der 30er Zone... ich bin weiß Gott nicht stolz auf meine Verfehlungen. Es blieb aber glücklicherweise beide Male bei einem Verwarnungsgeld.


    Gruß, Dragon