Nur so als (vielleicht blöder) Kommentar meinerseits: An mündliche Absprachen erinnern sich Beamte nur selten, ihr hättet das besser schriftlich machen sollen. So mußt du, um einer eventuellen Strafe zusätzlich zu entgehen, erstmal beweisen, daß eine solche Absprache existiert hat.
So ist das halt, wenn der Amtsschimmel wiehert.
Gruß, Dragon