benötige 80mm Bodenfreiheit!!

  • #11


    jo,ab 1.1.1988.

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #13

    Bis jetzt stimmt alles nicht so ganz. Habe mich nämlich beim TÜV schlau gemacht.
    Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Mindestbodenfreiheit.
    Jedoch sagt der TÜV "an unseren Gruben ist eine Arbeitsschutzkante von 8cm, wenn der Wagen da nicht drüber kommt, kann ich ihn nicht prüfen".
    Es gibt auch 2 Gerichtsurteile. Das eine besagt, die Städte dürfen bis 8cm höhe Bodenwellen und höcker usw bauen. Wenn ein Fahrzeug tiefer ist und sich teile beschädigt, ist die Stadt nicht haftbar zumachen.
    Ein anderes Gerichtsurteil besagt, harte Gegenstände am Fahrzeug 11cm, weiche Gegenstände 6cm. Aber was sind schon weiche Gegenstände am Fahrzeug?

  • #14

    Ja, das mit der Richtlinie stimmt schon so und es gibt keine Norm, ab wann es unzulässig ist...
    Außerdem stellt sich ja auch die Frage, ob du beim normalen Tüv noch auf den Bremsenprüfstand kommst. Deshalb bin ich für den Tüv immer in ne Werkstatt gefahren, die nen Plattenprüfstand hat und keine Kante, um auf ne Grube zu fahren...

    :bier:


    Smilies geben den Beiträgen so richtig Pep...


    :goodbad:

  • #15

    mach 80/60er Weitec Federn rein . Damit ist er tief . Mein Tüv Mann hat die Federn eingetragen ohne das er den wagen gesehen hat . grüsse olli

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