ööhmmm, Greg?
Der Verkäufer, auf dem du hier so rumreitest, ist der Mensch, der diesen Tread gestartet hat!
Kadettdriver:
dem Gewinner der Auktion brauchst du keinen digi beilegen. schick ihm das, was auf dem foto ist, sowie die mittelkonsole (das drum und dran).
es handelt sich hierbei um ein angebotsirrtum seinerseits. und entweder er nimmt es, oder er tritt von dem kauf zurück.
schau mal ins BGB.
rein theoretisch müsste man bei ebay nicht zwangsläufig seine waren auch wirklich verkaufen. denn hier macht der BIETER das angebot an den Verkäufer, nicht umgekehrt!!
ein Kaufvertrag setzt sich nämlich, damit er überhaupt zu stande kommt, aus angebot und annahme an. und ein angebot kann man nur einer BESTIMMTEN PERSON machen. Nicht einem unbestimmten personenkreis. deswegen ist ebay rein rechtlich eine aufforderung an einen unbest. personenkreis, ein angebot für eine bestimmte sache dem versteigerer gegenüber abzugeben. ob der versteigerer dieses angebot annimmt (also die ware für den erzielten preis zu verkaufen) bleibt die entscheidung des versteigerers!
aus demselben grund kann man einen laden auch nicht zwingen, einem die waren zu dem preis zu verkaufen, den sie in ihrer werbung angegeben haben (unbest. personenkreis!)