LCD Eintragen

  • #1

    Hallo ich habe in meinem Caravan einen Digital Tacho eingebaut, und wollte jetzt mal nachfragen ob jemand von euch weiss ob man den eintagen lassen oder eichen lassen muss. :engel

  • #2

    hmmmmmmmmmmmmm.................


    gute frage...ich weiss,das n kumpel von mir ne tachoangleichung vom tüv aufs auge gedrückt gekriegt hat,weil die abweichung zu gross war,also,am besten den tüv fragen!!!

  • #3

    1. Eintragen, nein. Es ist ein Original-Opel-Bauteil das so auch im Kadett vorkam. (Sonst müsste man auch jede Tachoscheibe die man einklebt eintragen)


    2. Angleichung, nötig wenn andere Reifen drauf sind. D.h. wenn die Reifen vom Abrollumfang der Serienbereifung entsprechen ist dies nicht nötig.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #4

    bei Tachoscheiben ist ein Gutachten dabei ! zumindest bei denen, die ich bis jetzt kaufte... Hab Scan am PC davon !
    Und das mit dem "im Kadett vorkommen" hilft dir beim Tüv auch nich immer, hab den GSI Spoiler abmachen müssen von meinem ehemaligen 1,4i CC, weil der nur für GSI Modelle geprüft ist !!!!!
    Hab den aber noch am Firmengelände wieder draufgemacht ;)

  • #5

    eintragen muß man das tacho nicht, schließe mich aber den anderen an mit der angleichung. aber das auch nur wenn die reifen vom serien bzw roolmaß abweichen...

  • #6


    bzw wenn der Tacho laut Tachoprüfstand halt einfach nicht stimmt ! mein LCD läuft mit sehr geringer Abweichung zur realen Geschwindigkeit und ist somit genehmigt,


    sagten zumindest die


    wer sind denn die ?


    naja, die gelben Engel


    *fg*


    ich hasse diese werbung :kotz

  • #7

    die tacho abweichung entsteht doch dadurch das man andere reifen drauf hat, oder!?

  • #8

    jip,durch eine andere rad/reifenkombination!!!


    kannst dir ja vorstellen,das ein tacho mit 175/50-13 was anderes anzeigt als 215/40-17!
    der unterschied ist hier natürlich extrem,aber is gibt da ne regelung,die besagt,das ein tacho nur 7% abweichen darf!!!


    (stimmt doch,oder???)

  • #9

    So liefs bei mir ;)


    zum tüv hin


    opel freak tüv prüfer gesucht


    ihm das gezeigt


    er meinte dass ich den nichteintragen muss wenn die geschwindigkeit stimmt


    also weiter zum ADAC (ich hasse diese werbung auch)


    tacho - test machen lassen


    1 % abweichung festgestellt´


    wieder zum tüv


    weider vorgezeigt ;)


    er meinde i soll verschwinden und das is absolut okay so


    weitergefahren zum örtlichen mc doof


    n maximenü genemigt


    ab nachhause ^^

  • #10

    dazu muß gesagt werden das ein tacho die 7 % zu viel, aber nie zu wenig anzeigen darf!!! Zu wenig lassen die sich sogut wie garnichts gefallen. Sonst könnte man ja sagen das man nur 100 auffm Tacho hatte obwohl die dich mit 107 geblitzt haben (ich weiß minus toleranz wären wir wieder bei 100). Wenn du dann noch nachweisen kannst das dir das ein TÜV-Mann so genemigt hat, dann hätten se probleme...



    Greetz Cossie

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