Wie ist das mit der EU-Norm?

  • #1

    Hi friends,


    Ich hab eben ein paar interessante dinge erfahren - wenn sie denn stimmen!


    Nach den lieben deutschen richtlinien bekomme ich ein fahrzeug mit einer scheinwerferhöhe von 450mm nicht durch den tüv.
    Ein bekannter von mir meinte, dass es tüv-prüfer gibt, die mit der eu-norm prüfen, wenn man sie drum bittet :D
    Fazit bei solch einem prüfer wäre eine plakette mit 450mm scheinwerferhöhe.
    Jetzt folgendes:
    Was sagt dazu die rennleitung? Weil wenn die messen, woll´n sie meine nummern haben ^^ bzw. ich bekomme eine owi, weil ja scheinwerferkante unter 500mm.
    Sollen auch ein paar andere dinge erlaubt sein, wie z.b. neons über türkontakt.


    Bin gespannt was ihr darüber wisst:)


    Mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Carsius ()

  • #3

    Frag deinen Bekannten wie der TÜV-Onkel heisst, fahr dahin und stell die Fragen welche bei Eintragungen und Abnahmen offen sind. Auch diese ominöse EU-Norm ansprechen.
    Mir ist nur soviel bekannt, dass EU-weit jetzt einheitliche Normen in Bezug auf die Prüfung von Nachrüstteilen im Bereich Tuning gelten. Also eine in Spanien hergestellte und bauartgeprüfte Klarglasrückleuchte entspricht auch den Normen hier in Deutschland.
    Eigentlich ist diese EU-Norm strenger ausgelegt als die damalige deutsche Norm (nicht DIN).
    Z.B der Part mit tieferlegung und Radabdeckung.

  • #4

    :heul: Ich find irgendwie nix...
    Hab erst gepostet bevor ich mich bei google auf die suche gemacht hab. Das nächste mal mach ich´s auch jeden fall anders rum.


    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass er mich veralbern wollte.
    Werd nochmal mit ihm reden und dann sehn wir mal.


    @ Interceptor:
    Hast du da nen passenden link zu?


    mfg

  • #5

    Also nen Link dazu hab ich nicht, aber wenn man fast jeden Tag den TÜV-Onkel in der Werkstatt hatt und sich schon per DU anspricht, da wird dann auch mal über die ganzen Paragraphenreiterei gesprochen und auch mal vereinzelt Themen mehr hinterfragt.
    PS desweiteren haben diese aaS oder nur PIs auch ihren Ermessensspielraum. Das Thema Scheinwerferunterkante ist ja da sehr beliebt. Wenn so etwas bei uns vorgefahren kommt kann der auch mal 2cm unter den vorgeschriebenen 50cm liegen. Leider nutzen die meisten Prüfer den Ermessensspielraum bei uns zumindest viel zu wenig aus. Alles immer streng nach Vorschrift. Gut, einen Prüfer wurde mal verpfiffen deswegen, weil er den Bogen mit dem Ermesensspielraum zu sehr ausgereizt hat.
    Vor ca. 4-5 Jahren war z.b. Folie ain den vorderen Türen kein Problem. Wurde anstandslos eingetragen. Leider wurden diese Eintragungen dann vom KBA für ungültig erklärt und beim TÜV-Termin wieder gestrichen und die Folie musste wieder entfernt werden.


    z.B mit der Radabdeckung: schau Dir mal die ABE oder das technische GA von Felgen an egal welche. Solch Techn.GA von z.b 1989 ist einfacher geschrieben in Bezug Radabdeckung als ein neueres von z.b 2004.

  • #6

    Selbst wenn du Tüv bekommst, legen dir spätestens die grünen beim Messen die Kiste still, so isses leider

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    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

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