-
-
-
-
-
-
-
-
#5 ZitatOriginal von D-d(r)iver
findest echt`?? kenn das auto von treffen, also ich finds schöner wenns oben bleibt.aber prob kanns keins sein, beleutung muß gewährleistet sein, und es gibt ne mindesthöhe, das maß hab ich jetzt aber nicht im kopf, mehr brauchst da meines wissens nicht
Die Mindesthöhe ist hinten 500mm über Boden (für die Unterkante des Nummernschildes...)
-
-
-
#7 Das mit den 50cm über dem Boden glaube ich auch net, das ist das maß für die Scheinwerfer, aber nicht für das Nummernschild. Weiß zwar net wie tief es darf, aber es darf bestimmt tiefer als 50cm
Ich glaube Hauptsache ist es ist beleuchtet, beim rest drückt der Tüv bestimmt ein Auge zu, es sei den es schleift beim fahren -
-
-
-
#10 Ja wie gesagt, ich glaube ein direktes Höhenmaß gibt es da nicht, es kommt halt drauf an wo dein Halter ist. Denn nur wo ein Halter ist kann auch ein Schild ran.
So ist es auch mit kleinen Kennzeichen... wenn du nur eine kleine Kennzeichenmulde hast (und das abgenommen ist dann bekommst du auch nur ein kleines Kennzeichennur als Tipp am rande
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!