bin mit meiner no-name haubenverlängerung schon zweimal beim tüv gewesen und nie wurde ich darauf angesprochen das der eingetragen werden muss. und bei meiner letzten polizei kontrolle haben die sich alles angeguckt und mit dem schein verglichen aber die haubenverlängerung hat sie nich interressiert. hab mich voll gewundert das der so durchkam...
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#15 chris18c20ne
da stimmt so nicht ganz, bei uns bekommste bleche problemlos eingetragen, solang die gebörtelte kannten haben..... -
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#17 ja, den kompletten blick, der fast den halben scheinwerfer abdeckt bekommste bei nem normalen tüv eh nicht eingetragen. das ist aussichtslos.
es mag ja prüfer geben die ihren job nicht ernst nehmen oder geschmiert sind, die machen das noch.
laut derr neuen regelungen darf vom fernlicht 20% abgedeckt sein, das abblendlicht muss ungehindert raus kommen. und bei herkömmlichen scheinwerfern kommt der großteil (bzw. der teil der am weitesten strahlen soll) des lichtes ganz oben raus. mit dem orginalen, ungekürzen mattig blick waren bei mir 90% des abblendlichtes abgedeckt, dass das kein prüfer einträgt halte ich mal für verständlich.
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