brauch ich den abschlepphaken hinten???

  • #1

    da beim D das ding ja umsinniger weise an die reserveradmulde gebraten ist, und da scheinbar mal ein auto geschleppt wurden ist die wanne ein wenig zerknittert, mein spengler meint, das wäre einfacher zu richten wenn das teil gleich runterkommt.....


    darf ich das?! oder ist das so ein "must-have"-teil an nem auto??

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  • #2

    Ich denke mal, dass das kein Problem beim TÜV o.ä. geben dürfte. Gibt ja schließlich viele, die den Abschlepphaken vorn und/oder hinten wegcleanen. Hat ja nichts mit Fahrsicherheit o.ä. zu tun.

    Lieber ab und an zu schnell als immer zu langsam.....

  • #4

    ich denke mal, wen du irgendwo so heftig drinnesteckst, daß man deinen kaddi rückwärts rausziehen muß, kannst ihn eh weghaun... also wozu das ding?!?! wech damit!


    schön clean muß er sein :D


    der slow :rainbow

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

  • #5

    ich will ihn eh nirgens rausziehn!! aber kennst ja die argumente von den tüv´lern .......


    also ich denk ich mach das ding hinten auf alle fälle ab, bis ich vorne vor der entscheidung steh, vergeht ja noch ein zeiterl :)

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  • #6

    Hmm also ich habe auch noch nie die erfahrung gemacht das der TÜV nach nem Abschlepphacken gesucht hat ob der da ist, kannst ihn ja notfalls hinterher wieder ran braten, ist doch kein Aufwand :D

  • #7

    soviel ich weiss,muss da einer dransein!


    es geht nicht nur darum jemanden abschleppen zu können,sondern auch darum dich bergen zu können!!!


    tip: wenns um die optik geht,nimm doch einen vom gsi von vorne,den kann man abnehmen!!

  • #8

    weiß ja nicht ob das auch wieder so ne sache ist von wegen braucht man erst ab... Weil mein C hatte hinten keinen (vorne?) und en Käfer hat zum eispiel gar keine Haken...


    Würd einfach mal beim TÜV anrufen und fragen...



    Greetz Cossie

  • #9

    Ich hab das was unter http://www.oldtimerfreunde-hei…1%20TUEV-Vorschriften.htm gefunden:


    Fz. ohne Abschleppöse (§43) -> nur bei EZ vor 1. 10. 1974


    und was dazu in der STVZO steht, kann man hier lesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php3


    @c18NE: Der Kadett C hat hinten einen Abschlepphaken.....man muß halt nur unters Auto kriechen um den zu sehen. Ist am Rahmen kurz vor der Hinterachse angebracht. Vorne rechts hat er übrigens auch einen :))

    Lieber ab und an zu schnell als immer zu langsam.....

  • #10

    dh. das teil muß drann bleiben .... schade .... werd mal nen tüv außerhalb von münchen suchen, und mal fragen, ob man dann eventuell die anhängelast streichen kann ?!?!
    die hier in der stadt brauch ich garnicht zu fragen, die sind zu spießig bei allem

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