@Ebay Rückleuchten gefundn...

  • #31

    Falls es bei Deiner Frage um den letzten Satz meines vorigen Postings geht:


    Ich kann lesen .... und in vielen ABE-Bescheinigungen - auch E-geprüfter Teile - steht ausdrücklich drin, dass man die Bescheinigung mitführen sollte oder gar muss !


    Und ich habe eine ganze Weile meine Brötchen im Bereich Fahrzeugausrüstung verdient.


    Dazu kommt, dass es in 34 Auto-Jahren auch schon so einige Vorfälle gab, in denen die Meinung der jeweiligen Beamten nicht unbedingt mit meiner übereinstimmend war. Und wenigstens im Bereich der Ausrüstung konnte ich meinen Standpunkt immer erfolgreich vertreten, davon auch einige Male vor Gericht.

  • #32

    achso na dann. wie gesagt ich kann nur das wieder geben wie ich es gesagt bekommen hab.


    gibt es irgend wo eine seite wo die gesetze vom tüv drin stehen wo wir grad bei thema eintragung usw sind ??


    greez nico

  • #33

    Les dir einfach mal die STVZO durch, dann weist du warum der Onkel Polizist Grütze labert. Er hat es dir gesagt wie er es handhabt (im übrigen die meissten unwissenden Kollegen auch), aber gesetzlich sieht es anders aus.
    Fakt ist nun mal das die Sachen mit E-Zeichen nur zugelassen sind wenn auch was schriftliches dabei ist und (in unsren Ebay Betrugs Zeiten wichtg) das ganze auch legal und nicht irgendwo auf nem türkischen Hinterhofbasar per Handschlag erstellt worden ist ;)

  • #34

    ok dann werde ich meine mal wieder verkaufen und erstmal wieder die originalen drauf machen.


    greez nico

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