Falls es bei Deiner Frage um den letzten Satz meines vorigen Postings geht:
Ich kann lesen .... und in vielen ABE-Bescheinigungen - auch E-geprüfter Teile - steht ausdrücklich drin, dass man die Bescheinigung mitführen sollte oder gar muss !
Und ich habe eine ganze Weile meine Brötchen im Bereich Fahrzeugausrüstung verdient.
Dazu kommt, dass es in 34 Auto-Jahren auch schon so einige Vorfälle gab, in denen die Meinung der jeweiligen Beamten nicht unbedingt mit meiner übereinstimmend war. Und wenigstens im Bereich der Ausrüstung konnte ich meinen Standpunkt immer erfolgreich vertreten, davon auch einige Male vor Gericht.