@Ebay Rückleuchten gefundn...

  • #21

    Es gibt scheinbar immer noch Leute die es nicht gerallt haben: E-Zeichen alleine reicht nicht aus, zu dem Teil muss auch noch ein Gutachten oder ABE existieren das es in Deutschland und für das bestimmte Fahrzeug zugelassen ist.

  • #22


    Dann hast du Glück gehabt!


    Eigentlich sollte denn bekannt sein das ein großteil der im Umlauf befindlichen Rückleuchten im Lexus-Stil zwar zum teil E-Prüfzeichen und Papiere haben, diese aber Null und nichtig sind!

  • #23

    Hi @ all!
    Verkauft D&W die dann auch ohne ABE und Teilegutachten,denn dort gibt es die gleichen Klarglasrückleuchten auch.

  • #24

    Dann wird D&W die wohl auch ohne alles verkaufen. Die haben ja nicht den Ärger am Ende, sondern der Käufer.


    Diejenigen die auch im Astra Forum aktiv sind kennen ja die Diskusion um die Angels Eyes. Die werden mit E-Zeichen verkauft, nun hat der Erste seine Mängelkarte deswegen bekommen und alle anderen versuchen von ihrem Hersteller ne ABE oder Gutachten zu bekommen. Raid z.B. sagt: Haben wir nicht, fahrt zum TüV und lasst Lichtgutachten etc. machen und die Teile per 21er eintragen. Deswegen wird Ebay in nächster Zeit auch wieder voll sein mit diesen Teilen, da die jetzt jeder wieder verkauft.


    Genauso wirds mit den Klarglasrückleuchten gehen, wenn der Erste mal seine Mängelkarte hat und sich was einfallen lassen muß ;)


    Das E-Zeichen sagt nur aus das das Teil in der EU zugelassen ist, laut Crash und was weis ich für Bestimmungen. Das heisst aber noch lange nicht das man das Teil einfach ohne Prüfung anbauen darf.

  • #25

    So ich habe jetzt mit meiner freundin ihrem onkel gesprochen der ist bei der Polizei und der sagte das man zu einem e prüfzeichen keine abe oder ein teile gutachten braucht das e mit der nummer gibt an aus welchem land das kommt und die nummer die dann dahinter steht ist für das teil in diesem falle das rücklicht und wenn man sich jetzt diese rückleuchten käuft kann man zum atu oder wobst oder so hin gehen und kann schauen ob diese nr registriert ist und wenn ja kann man dieses teil ohne bedenken einbauen und wenn nein dann würde ich es wieder verkaufen.



    greez nico

  • #26

    in den kleinen infoheftchenb vom tüv heißt es "Bauteile, die über E-Prüfzeichen verfügen, können BEIM MITFÜHREN EINER ABE/ABG ohne weiter prüfung installiert werden."

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #27

    also von meiner freundin der onkel hat es mir halt so erklärt. ob es wo anders anderster gereglt wird weiß ich nicht ich kann es halt nur so weiter geben wie er mir es gesagt hat.


    greez nico

  • #29

    Wenn wir jetzt hier einen Thread über Unkenntnis(se) und Irrglauben einzelner Polizisten aufmachen würden, glüht Manu der Server aus !


    Ich akzeptiere durchaus, dass nicht jeder alles kennen und wissen kann.


    Und gerade von Polizeibeamten wird oft mehr verlangt, als der Einzelne schaffen kann. Sie soll(t)en sowohl im BGB- als auch im StGB- und StPO-Bereich fit sein, natürlich auch das Waffen-, Verkehrs- und Mietrecht aus dem Handgelenk beherrschen, gleichzeitig Seelsorger, Sozialarbeiter, Psychologe, Sanitäter aber auch Leistungssportler, überdurchschnittlicher Autofahrer, Kämpfer und Schütze sein ... kurz gesagt: Supermänner. Und trotzdem werden sie für viele immer wieder nur das A****loch in grün sein. (Einige sind's ja wirklich ...)


    Schlimm ist nur, wenn da irgend so ein POM ohne qualifizierte Zusatzschulungen in Verkehrsrecht und technische Ausrüstung von Fahrzeugen seine aus unzureichendem Wissen resultierende Meinung als Evangelium "verlkauft".


    Kurz gesagt: Der Onkel Deiner Freundin unterliegt gleich einer ganzen Reihe von Irrtümern !

  • #30

    @convoybudy


    wieso bist du dir da denn so sicher ??


    und woher weißt du denn das alles so genau ??


    greez nico

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!