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#22 ZitatOriginal von highdisaster
bei mir hat der tüv nichts gesagt auch nicht die polizei!!!
Dann hast du Glück gehabt!Eigentlich sollte denn bekannt sein das ein großteil der im Umlauf befindlichen Rückleuchten im Lexus-Stil zwar zum teil E-Prüfzeichen und Papiere haben, diese aber Null und nichtig sind!
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#24 Dann wird D&W die wohl auch ohne alles verkaufen. Die haben ja nicht den Ärger am Ende, sondern der Käufer.
Diejenigen die auch im Astra Forum aktiv sind kennen ja die Diskusion um die Angels Eyes. Die werden mit E-Zeichen verkauft, nun hat der Erste seine Mängelkarte deswegen bekommen und alle anderen versuchen von ihrem Hersteller ne ABE oder Gutachten zu bekommen. Raid z.B. sagt: Haben wir nicht, fahrt zum TüV und lasst Lichtgutachten etc. machen und die Teile per 21er eintragen. Deswegen wird Ebay in nächster Zeit auch wieder voll sein mit diesen Teilen, da die jetzt jeder wieder verkauft.
Genauso wirds mit den Klarglasrückleuchten gehen, wenn der Erste mal seine Mängelkarte hat und sich was einfallen lassen muß
Das E-Zeichen sagt nur aus das das Teil in der EU zugelassen ist, laut Crash und was weis ich für Bestimmungen. Das heisst aber noch lange nicht das man das Teil einfach ohne Prüfung anbauen darf.
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#25 So ich habe jetzt mit meiner freundin ihrem onkel gesprochen der ist bei der Polizei und der sagte das man zu einem e prüfzeichen keine abe oder ein teile gutachten braucht das e mit der nummer gibt an aus welchem land das kommt und die nummer die dann dahinter steht ist für das teil in diesem falle das rücklicht und wenn man sich jetzt diese rückleuchten käuft kann man zum atu oder wobst oder so hin gehen und kann schauen ob diese nr registriert ist und wenn ja kann man dieses teil ohne bedenken einbauen und wenn nein dann würde ich es wieder verkaufen.
greez nico
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#29 Wenn wir jetzt hier einen Thread über Unkenntnis(se) und Irrglauben einzelner Polizisten aufmachen würden, glüht Manu der Server aus !
Ich akzeptiere durchaus, dass nicht jeder alles kennen und wissen kann.
Und gerade von Polizeibeamten wird oft mehr verlangt, als der Einzelne schaffen kann. Sie soll(t)en sowohl im BGB- als auch im StGB- und StPO-Bereich fit sein, natürlich auch das Waffen-, Verkehrs- und Mietrecht aus dem Handgelenk beherrschen, gleichzeitig Seelsorger, Sozialarbeiter, Psychologe, Sanitäter aber auch Leistungssportler, überdurchschnittlicher Autofahrer, Kämpfer und Schütze sein ... kurz gesagt: Supermänner. Und trotzdem werden sie für viele immer wieder nur das A****loch in grün sein. (Einige sind's ja wirklich ...)
Schlimm ist nur, wenn da irgend so ein POM ohne qualifizierte Zusatzschulungen in Verkehrsrecht und technische Ausrüstung von Fahrzeugen seine aus unzureichendem Wissen resultierende Meinung als Evangelium "verlkauft".
Kurz gesagt: Der Onkel Deiner Freundin unterliegt gleich einer ganzen Reihe von Irrtümern !
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