Hi,
brauch mal eine definitive rechtliche Aussage:
Wenn ich bei einem Unfalll geschädigt wurde und mir dann nach Gutachten das Geld für die Reparatur hab auszahlen lassen, mir nach diesem Gutachten 5 Ausfalltage a 38€ zustehen, kann ich mir dann bei Nachweis der ordnungsgemäßen Instandsetzung das Geld für die Ausfalltage ausbezahlen lassen, wenn ich mir keinen Leihwagen genommen hab?
thx,
hmt