Anspruch auf Auszahlung der Ausfallzeit?

  • #1

    Hi,


    brauch mal eine definitive rechtliche Aussage:
    Wenn ich bei einem Unfalll geschädigt wurde und mir dann nach Gutachten das Geld für die Reparatur hab auszahlen lassen, mir nach diesem Gutachten 5 Ausfalltage a 38€ zustehen, kann ich mir dann bei Nachweis der ordnungsgemäßen Instandsetzung das Geld für die Ausfalltage ausbezahlen lassen, wenn ich mir keinen Leihwagen genommen hab?


    thx,
    hmt

  • #2

    der schaden wird meist schon abgerechnet inkl allen werkstattkosten. wenn man sich es auszahlen lassen läßt bekommt man nicht den ganzen betrag sonder abzüglich der mehrwertsteuer. ist nun mal so. leider. ausser wenn es ne werkstatt macht bekommt die den ganzen betrag. zum eigentlichen, den ausfall bezahlt die versicherung meist nie von selbst, da musste dir die mühe machen und n anwalt einschalten. anwalt sowieso, weil der dann gleich mal reichlich schmerzensgeld einklagen kann. ( natürlich nur wenn man wirklich verletzt ist) ;)

  • #3

    Ne, ne Verletzung ist nicht gegeben. Und Anwalt einschalten, nachdem ich schon die Kohle für den Schaden bekommen hab, is halt auch blöd. Trotzdem, geht immerhin um 190€...

  • #4

    Wenn du dir das Geld auszahlen lässt, dann bekommst du kein Aufallgeld oder Leihwagengebühren. Beides kannst du nur fordern wenn der Wagen in der Fachwerkstatt repariert wurde.


    Falls der Wagen in ner Fachwerkstatt repariert wurde, dann hast du Anspruch auf das Ausfallgeld, auch wenn du keinen Leihwagen genommen hast. Wenn es die Versi eh zahlt, dann würde ich persönlich aber nen Leiwagen nehmen ;)

  • Hey,

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