mir ist mein omega mit motorschaden verreckt. problem, das auto steht ca. 290-300 km von mir weg. das auto einfach mit einen hänger zu holen ist sogut wie unmöglich, da niemand den ich kenne ein geeignetes zugfahrzeug hat. jetzt haben wir uns gedacht, das auto bei nacht und nebel abzuschleppen, bzw. zu schleppen. dazu muss ich aber sagen, das wir das nicht auf der autobahn, sondern auf land u. bundesstrassen tun wollten. SOOO jetzt die frage was meint ihr, darf man das überhaupt ? bitte keine antworten die §xx enthalten, sonder frei schnauze reden. was könnten einen für strafen erwarten ? PS mein freund hat einen lkw schein, somit ist die frage zu den nötigen führerschein qusi geklärt. danke für eure sachlichen antworten
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#4 So lange das Auto noch zugelassen ist, darf man ihm einfach so abschleppen, auch ohne zusätzliche Genehmigung. Nur wenn er nicht zugelassen ist, dann braucht man eine Sondergenehmigung und ein Zugfahrzeug mit einem Fahrer der LKW Führerschein hat. Ich hab mich mal erkundigt, weil mein Firmengolf auch unterwegs öfter mal nicht mehr weiter wollte und mich dann immer ein Kollege geholt hat, weil der Chef zu geizig war bei VW die Reparatur zu bezahlen.
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#8 ohne zulassung rote nummer wochen kennzeichen oder sonstieges darfst das auto nich auf der strasse bewegen un auch nich abschleppen selbst wenn alles geht und so . Damit macht man sich straf bar . Holl das ding mim lkw oder hänger ist das biliigest man kann die hänger und auto auch mieten is nich mal teuer
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