Schleppen oder Abschleppen ???

  • #1

    mir ist mein omega mit motorschaden verreckt. problem, das auto steht ca. 290-300 km von mir weg. das auto einfach mit einen hänger zu holen ist sogut wie unmöglich, da niemand den ich kenne ein geeignetes zugfahrzeug hat. jetzt haben wir uns gedacht, das auto bei nacht und nebel abzuschleppen, bzw. zu schleppen. dazu muss ich aber sagen, das wir das nicht auf der autobahn, sondern auf land u. bundesstrassen tun wollten. SOOO jetzt die frage :D was meint ihr, darf man das überhaupt ? bitte keine antworten die §xx enthalten, sonder frei schnauze reden. was könnten einen für strafen erwarten ? PS mein freund hat einen lkw schein, somit ist die frage zu den nötigen führerschein qusi geklärt. danke für eure sachlichen antworten :D

  • #2

    naja auf landstraße ist mir keine beschränkung bekannt, also auch tagsüber kein problem.


    mehr weiß ich jetzt auch nicht. ausser das man auf der Bahn nur bis zur nächsten ausfahrt fahren darf.

    Es gab schon viele SF-Filme in denen orakelt wurde, daß sich die Technik gegen den Menschen erheben wird. Das dies allerdings in der barbarischen Form von Yamba-Klingeltönen passieren würde ahnte niemand...

  • #4

    So lange das Auto noch zugelassen ist, darf man ihm einfach so abschleppen, auch ohne zusätzliche Genehmigung. Nur wenn er nicht zugelassen ist, dann braucht man eine Sondergenehmigung und ein Zugfahrzeug mit einem Fahrer der LKW Führerschein hat. Ich hab mich mal erkundigt, weil mein Firmengolf auch unterwegs öfter mal nicht mehr weiter wollte und mich dann immer ein Kollege geholt hat, weil der Chef zu geizig war bei VW die Reparatur zu bezahlen.

  • #5

    fahrzeug hat abgelaufene kurzzeitkennzeichen drauf, und mein bekannter der ihn schleppt hat den großen lkw schein...

  • #6

    Dann braucht ihr aber eine Ausnahmegenemigung der Zulassungsstelle und die Polizei muß informiert werden.
    Unter uns gesagt würde ich den einfach mit einer Stange hinten dran hängen und abschleppen. Das soll jetzt aber keine Anstiftung zu einer Straftat sein, nur meine Meinung *g*

  • #7

    das hatten wir ja auch geplannt =) ich hab nur a weng bammel vor den folgen, wenn weist scho...

  • #8

    ohne zulassung rote nummer wochen kennzeichen oder sonstieges darfst das auto nich auf der strasse bewegen un auch nich abschleppen selbst wenn alles geht und so . Damit macht man sich straf bar . Holl das ding mim lkw oder hänger ist das biliigest man kann die hänger und auto auch mieten is nich mal teuer

    Kadett Fah´n is geil


    kadett e stufe 3,0 gt

  • #9

    das stimmt so nicht. das zugfahrzeug übernimmt automatisch die versicherung für das gezogene fahrzeug. es läuft als mehrachshänger soweit ich weis.

  • #10

    Ich würde mir nen Trailer und nen passendes Zugfahrzeug leihen und ab geht die Post.Dann bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.Irgendwo wird doch nen Auto mit Hängerzug und nen Trailer aufzutreiben sein.

    Mit dem Computer kann man mehr Fehler in kürzerer Zeit begehen,als mit jeder anderen Erfindung in der Geschichte der Menschheit-mit Ausnahme von Handfeuerwaffen und Whisky.

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