Bitte die Beiträge richtig lesen, grins... § 50 Abs.3 StVZO legt die einzuhaltende Mindeshöhe fest und in § 72 StVZO findest du die Übergangsbestimmungen. Dort steht geschrieben... Anbauhöhe für Scheinwerfer tritt in Kraft am 01.01.1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
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