
neue felgen für legale scheinwerferhöhe
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#16 also ich hab da auch bedenken.
suche grad nen fähigen lecker, der mir meine 17er neu lackt,
damit die 215/40er draufkommen können,
da ich mit meinen 15ern schon arg tief liege.abgesehen davon, wirds mit meiner frontschürze schon ein wenig eng, auf den 15ern.
und zZ, fahr ich noch die winterballons, da is nix mit schüzen&co.kennt da jemand ne gute adresse, wo ich die 17er Postert fixen lassen kann?
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#17 Also grundsätzlich stimmt das mit der Scheinwerferunterkante gem. § 50 Abs. 3 StVZO von 500mm Mindestabstand zur Fahrbahn. Gem. § 70 StVZO gilt dies für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.10.1988. D.h. es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen!!Es existiert aber eine Veröffentlichung aus dem Bundesverkehrsblatt ( Richtlinie) aus den 90 er Jahren (genaueres müsste ich nachschauen) die einen sogenannten Toleranzbereich von 50mm zulässt. Dies liegt aber im Ermessen des jeweiligen amtlich anerkannten Sachverständigen.
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#18 Sicher das die Tolleranz bei FÜNFZIG Millimetern liegt? Das wäre ja ne sehr große Tolleranz und würde somit ne Freigabe bis runter auf 45cm bis Lichtsaustrittskante sein.
Und richtig ... diese Regelung gilt erst ab 1.10.88. Wessen Wagen die EZ davor hatte hat glück und kann so tief wie geht ;).
Gruss Nils.
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