wie wird man ein e.V.?
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#3 Satzung erstellen
Notariell beurkunden lassen
Antrag beim Amtsgericht unter Einreichung der Satzung -
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#5 Nicht ganz,
- Satzung erstellen
- Gründungsversammlung tätigen. Diese muss eingeladen werden und muss als Zweck die Gründung des Vereins haben
- Mit dem Protokoll der Gründungsversammlung (Mitgliederversammlung ab dann) und dem Vorstand, sowie einer unterschriebenen Anwesenheitsliste von mindestens 7 Personen zum Notar
- Dort den Antrag auf einen e.V. tätigen. Den Rest macht der Notar. Den ganzen Papierkram, also Satzung, Protokoll und die Unterschriftenliste von mindestens 7 Personen schickt der Notar dann um Amtsgericht.Noch die Gebühren zahlen und schon ist man e.V.
Sofern die Satzung vom Gericht akzeptiert wird. Es ist also sinnvoll seine Satzung erstmal mit dem Anwalt oder Notar zu besprechen. Erspart den Ärgern später bei Gericht.
Gruß
Chris -
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