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#2 Also ich würde mal so sagen, Papiere für die Scheinwerfer und halt für den BB.
Denke aber nicht das es da nen Problem geben sollte !?
Weil der Scheinwerfer ansich ja nciht sooo weit abgedeckt ist.
Welches von den beiden Leuchten ist denn das Fernlicht? Innen oder aussen ?Wenn sich niemand findet der das schon eingetragen hat, kann ich dir auch den Tip geben, einfach mal ne eMail an den TÜV schreiben, mit Bild, Hersteller von den Teilen etc.
Mach ich jedesmal wenn ich irgendwelche Probleme mit Teilen habe...
Kann zwar ab und an paar Tage dauern bis du Antwort hast, oder sie geben dir ne Tel. Nr. von nem Prüfer mit dem du dich in "speziellen" Sachen in Verbindung setzen sollst.
Aber im Großen und ganzen ist der TÜV da sehr hilfsbereitLG
Anika -
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#3 Die äußeren sind das Abblendlicht,die inneren das Standlicht und das Fernlicht.Da das Abblendlicht nicht abgedeckt ist und das Fernlicht auch kaum beeinflußt wird,dürftest Du keine Probleme beim Tüv bekommen.
Wenn ich mein Studium durch habe und Tüvler bin,dann werde ich sowas auf jeden Fall eintragen,dass ist ja kein sehr sehr böser Blick.
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#6 Da müsste man ja fast mal die Inneren komplett weglassen und den grill dafür verbreitern, das wär ja mal was ganz anderes !!!
Aber zum Thema: im Gutachten aller bösen Blicke steht drin, dass sie nur in Verbindung mit Serienscheinwerfern zulässig sind ... Aber da bei dir ja wirklichn alles aussen ist, wird ja garnichts verdeckt !
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