Federbruch - Identische Federn gekauft - falsche Farbe der Beschichtung

  • #1

    Hallo,


    Hatte beim Kauf meines Escort (Is ja eigentlich egal was fürn Auto) nen Weitec-Fahrwerk drin und eingetragen. Im Brief&Schein steht die Farbe der Federn (rot) und die Nummern für VA und HA. Leider waren auf der Beifahrerseite beide Federn gebrochen, in mehrere Teile. Also flugs die gleichen Federn bei Weitec geordert und eingebaut. Leider sind die neuen Federn nicht mehr in rot sondern in grün beschichtet, die aufgedruckten Nummern jedoch stimmen mit der Eintragung überein, und das Gutachten war auch genau dasselbe wie das zu den alten Federn.


    Ich habs erst mal so belassen, mir war wichtiger das ich erst mal fahren konnte, weil ich auf den Wagen angewiesen war. Vier Wochen nach dem Umbau kam ich in eine Kontrolle, und es wurden (natürlich) die Federn bemängelt. Ich hatte die Nase voll und bin erst mal zum StVA und hab das Auto abgemeldet, weil eh der Motor nen Tag später aufgegeben hat. Aber inzwischen wird die Sache mit dem Escort wieder aktuell, da er ne HU brauch und ich ihn im Frühjahr anmelden möchte. Muss ich da noch Geld ausgeben um Federn einzutragen, die bereits eingetragen sind, und nur ne andere Farbe haben, oder wie schauts hier rechtlich aus? :kratz:

    Erst wenn der letzte GSi16V geschlachtet ist, werdet Ihr merken, das sie nicht mehr gebaut werden...

  • #2

    würde den tüvvi einfach nett fragen ob er das ändern kann (muss aber auf dem straßenverkehrsamt eh nochmal umgetragen werden)
    Denke aber rein rechtlich ist die Nr ausschlaggebend und nicht die Farbe :)

    Gesucht wird :

    http://i94.photobucket.com/albums/l95/MacFrogzwillis/teddyfahndung.jpg

    Bei konkreten hinweisen , bitte melden!

  • #3

    Was steht denn in dem Gutachten drin?


    Bei meinen Weitec-Federn stand damals:
    Kennzeichnung: rot oder grün mit Aufdruck auf einer Windung OP 027 ***


    Meiner Meinung nach ist die eindeutige Kennzeichnung der Feder, also die aufgedruckte Nr. maßgebend.
    Wenn die Nr. der neuen Feder mit der eingetragenen Nr. übereinstimmt, hast Du ja ein identisches Teil eingebaut.
    Desweiteren ist im Gutachten aufgeführt, daß die Federn mit der angegebenen Nr. in versch. Farben ausgeliefert wurden.
    Dürfte von daher keinen Streß geben und auch keine neue Abnahme/Eintragung erforderlich machen.


    Am besten aber mal beim TÜV-Prüfer Deines Vertrauens vorstellig werden und die Problematik erläutern . . .

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #4

    Okay, war heute bei 2 Sachverständigen, und jetzt frag ich mich wer da wen verar... will...


    1. Tüv Rheinland: Das muss auf jeden Fall umgetragen werden


    2. GTÜ, wo ich sonst immer hinfahre: Ne, brauchste nicht, aber wenn ich Deinen Motor eintrage, dann kann ich das für nen Kaffe mit reinschreiben wenns Dich beruhigt...



    Also ich denke wenn ich im Feb zum Tüv fahre, dann bring ich dem Kollegen nen Kaffe mit und gut iss...


    Ich lach mich schief... :ahhhh:

    Erst wenn der letzte GSi16V geschlachtet ist, werdet Ihr merken, das sie nicht mehr gebaut werden...

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