Da der Wagen zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der schlechtesten Schadstoffklasse eingestuft wurde (auch wenn es diese damals in dem Sinne noch nicht gab) sollte in deinem Fall eine Rückrüstung auf den ursprünglichen Zustand möglich sein. Der U-Kat läuft ja auch mit Vergaser, im Gegensatz zum G-Kat.
Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die am Tag der Erstzulassung bereits in Euro 1 eingestuft waren. Hier ist eine Rückrüstung aufgrund der strengeren Abgasvorschriften nicht mehr möglich.