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#6 Also es sind vorn wie hinten jetzt 300mm!
§10 FZV steht extra drin das die gem. dieser Richtlinie zu befestigen sind!Siehe diesen Link!!
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#8 Mein Link funzt net!
Nur was habe ich falsch gemacht!
@VitaminEJa im §10 FZV steht nix direkt drin, aber dort steht drin:
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.
Und in dieser Richtlinie sind nunmal 30cm für vorne und 30 cm für hinten angegeben!!!
Wenn mein Link funzen würde könntest du es lesen!
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#10 Stimmt, der Link funktionierte nicht...
Abs. 6 spricht wie du sagst von der Anbringung des hinteren Kennzeichens!!!. Die RI ist von 1970 und die FZV vom 01.03.07. Daher kann ich dir zumindest für das vordere KZ nicht recht geben.Bin sowieso nächste Woche auf Fortbildung FZV und werd das nochmal aufarbeiten
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