Kennzeichenmindesthöhe hinten entfallen

  • #1

    Hallo, für alle interessierten, mit in Kraft treten der neuen FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) am 01.03.2007 entfällt die vorgeschriebene Mindesthöhe von 300 mm für das Anbringen von Kennzeichen hinten....

  • #7

    Gem. §10 Abs. 7 FZV vorn 200mm, und hinten ist es leider nicht mehr explizit aufgeführt...

  • #8

    Mein Link funzt net!


    Nur was habe ich falsch gemacht!
    @VitaminE


    Ja im §10 FZV steht nix direkt drin, aber dort steht drin:


    (6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:


    bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.


    Und in dieser Richtlinie sind nunmal 30cm für vorne und 30 cm für hinten angegeben!!!


    Wenn mein Link funzen würde könntest du es lesen!

  • #9

    jaja die ändern die bestimmungen doch ständig.dann dürfsten einige nich mehr rumfahren, das wird wohl nur für neuere fahrzeuge gelten. oder soll ich jetzt mein kennzeichen vorne auf die haube schrauben :rolleyes: die haben echt nix zu tun die spinner. anstatt sich mal um wichtige dinge zu kümmern...

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  • #10

    Stimmt, der Link funktionierte nicht...
    Abs. 6 spricht wie du sagst von der Anbringung des hinteren Kennzeichens!!!. Die RI ist von 1970 und die FZV vom 01.03.07. Daher kann ich dir zumindest für das vordere KZ nicht recht geben.


    Bin sowieso nächste Woche auf Fortbildung FZV und werd das nochmal aufarbeiten ;)

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