Ich habe hier so ein Anliegen wegen einem Autokauf.
Ich möchte mir ein Fahrzeug kaufen und reparieren, welches einen leichten Unfallschaden hat (also Stoßstange kaputt und Rückleuchte).
Offiziell hat der Wagen noch 18 Monate Tüv und AU. Jedoch hat der private Verkäufer vergangenen Donnerstag das Fahrzeug abgemeldet, Bescheinigungen für Abmeldung, TÜV und AU sind noch vorhanden. Muss jetzt für die Wiederzulassung der Tüv und AU neu gemacht werden, auch wenn der Besitzerwechsel fast fließend ist? Im Forum wird leider von Fahrzeugen gesprochen die weitaus länger abgemeldet waren, daher bin ich ziemlich verunsichert.
Ich sehe das Problem beim Unfallschaden, denn soetwas nimmt der Tüv sicherlich nicht ab.
Bin für jede Antwort dankbar.