ZitatAlles anzeigenOriginal von GSi-Fan
ist das nicht ein Widerspruch in sich??
Keine Auflage für die Tiefe aber Scheinwerfer und Kennzeichen dürfen nicht tiefer als...?
Und dein Prüfer sollte Vorsicht walten lassen mit den Aussagen, was ist wenn du deine Schürze beim fahren verlierst und ein Teil davon trifft einen Fussgänger oder ein anderes Auto??
Voll Lustig ,gell
Wo ist das den nen wiederspruch in sich selbst???
Die stoßstange wird natürlich geprüft ob sie feste sitzt bzw an den vorgegebenen haltepunkten ordnungsgemäß montiert ist also fällt auch nichts ab...
jedenfals bei mir nicht LÖL
es ging um die tiefe eines Auto´s (BODENFREIHEIT zwichen STOßFÄNGER und BODEN) und dafür gibt es keine auflagen es heißt nur das die scheinwerfer und kennzeichen ne bestimmte höhe haben müssen...
die Scheinwerfer und kennzeichen haben wohl nichts mit der bodenfreiheit zu tun somit auch kein wiederspruch...
Tuningstoßstange sind eben tiefer als die Originalen die eine mehr die andere weniger darum gehts!!!