
Kadett-E Combo
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#22 ZitatOriginal von Andy601
bei LKW und AHK würde ich aber aufpassen
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.phpWeil ich auch mal mit einem Pickup geliebäugelt habe
Mit LKW-Zulassung darfst Sonntags kein Hänger fahren.
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#24 ZitatOriginal von PK Motorsport
Jupp:
Gewerblich NEIN aber Privat JA !! Weil die Kombination wird für den Sportbereich eingesetzt und da gibt kein Sonntagsfahrverbot !!ich glaube das ist so nicht ganz richtig. hab letztens im fernsehen gesehn wie einer mit nem kleintransporter und nem hänger mit nem auto drauf angehalten wurde! der war privat unterwegs, da er sonntags ein auto abgeholt hat was er gekauft hatte! für ihn galt das gleiche fahrverbot wie für alle anderen und das war in dem falle auch ne dicke strafe.
weiß aber nicht genau wie es dann in deinem fall sein wird!
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#25 Das kann schon nicht sein,weil sonst zig Rallyefahrer die Sonntags von ner Rallye kommen unsummen an Strafen zahlen müssten !! Und genauso die Rennteams die Sonntags vom Ring kommen etc.!! Aber ich werde es ja dann sehen !! Und dann kann ich den Hänger immer noch an meinen Kombi hängen
und dann kann mir keiner sagen : So sie dürfen das nicht und müssen nun zig € an Strafe zahlen !!
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#27 yep...kadettino hat recht. ich bin vor einiger zeit mit der transe und nen trailer nen senator im kreis soest (würg!) holen gefahren, den wir beim eblöd gezockt haben...
meine transe ist ein lkw und wir hatten nen trailer hintendran...und es war sonntag....und es war alles rein privat. das hat aber die (ausserordentlich attraktive) bulette nicht davon abgehalten mich auf den nächsten rastplatz zu 'bitten'...sämtliche erklärungsversuche waren umsonst und sie sagte nur wir müssen den hänger mitten in der wallachei bis morgen stehen lassen! aber sie kann ja nicht kontrolieren was wir machen wenn sie gleich wieder weg ist...(sämtliche flirtversuche prallten an der einfach ab... 8o)...kaum abgesprochen waren wir schon wieder auf der bahn und hatten den rest der fahrt ziemliches glück... ;)...resultat: ein punkt in flensburg und 70 tacken strafe...
hintertür: du beantragst beim deinem hiesigen ordnungsamt ne sondergenehmigung (40 eus!) für solche aktivitäten...dann sollte es klappen...
viele liebe grüße
onkel bob -
#28 ZitatOriginal von Kadettino
ich glaube das ist so nicht ganz richtig. hab letztens im fernsehen gesehn wie einer mit nem kleintransporter und nem hänger mit nem auto drauf angehalten wurde! der war privat unterwegs, da er sonntags ein auto abgeholt hat was er gekauft hatte! für ihn galt das gleiche fahrverbot wie für alle anderen und das war in dem falle auch ne dicke strafe.weiß aber nicht genau wie es dann in deinem fall sein wird!
das hatte ich auch gesehen und das mit dem Sport und Freizeit ist grenzwertig. Ein C20NE mit EU2 ist bestimmt nicht viel teurer als ein LKW und man geht dem Ärger aus dem Weg -
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#29 Und Steini schon Bilder gemacht ??
Also ich bin jetzt schonmal einen Schritt weiter mit meinen Infos zm Sonntagfahrverbot mit dem Anhänger am Combo .
Also werd ich Sonntags nicht mim Combo und dem Anhänger fahren :stance: :stance: . Denn diese Sondergenehmigungen kosten nur unnötig Geld !!
Weiß jemand wo man noch div.Unterlagen vom Combo herbekommt ?? Sprich Teilelisten und Nummern ?? Hab schon ein wenig gesucht ,bin aber nicht wirklich fündig geworden . -
#30 Also noch mal zur LKW-Zulassung:
Fraft mich nicht warum, aber es gibt A-Combos die nicht als LKW laufen. Auch wenn sie nur 2 Sitze haben.
Noch nen kleiner Tip: Du kannst ja auch mal beim COMBO-FORUM vorbei schauen.
Und ja: Es gibt extra Schwerlastträger für den Combo. Musst du dich mal umschauen. Gibt es dann und wann bei e-bay. Sind aber sau hässlich!!Wenn du spezielle Reparaturteile wie hintere Radläufe brauchst, meld dich einfach.
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