es geht um diese Blinker bzw. Seitenmarkierungsleuchten:
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und zwar haben die zwar e- prüfzeichen aber nach dem E1 steht SM2. Der Tüver meinte das heisst das die leuchten nur als Seitenmarkierungsleuchten zugelassen sind und nich als Blinker.
jedoch gibts ne ece r-48 regelung die man auch so auslegen kann das man sie als blinker verwenden darf wenn sie im gleiche intervall blinken.
hat sich jmd schon ma ausgiebig mit solch problemen beschäftigt und weiß rat zwecks Tüv?