Eintragungsmöglichkeiten SM2 Blinker

  • #1

    es geht um diese Blinker bzw. Seitenmarkierungsleuchten:


    [ebay]270291767155[/ebay]


    und zwar haben die zwar e- prüfzeichen aber nach dem E1 steht SM2. Der Tüver meinte das heisst das die leuchten nur als Seitenmarkierungsleuchten zugelassen sind und nich als Blinker.


    jedoch gibts ne ece r-48 regelung die man auch so auslegen kann das man sie als blinker verwenden darf wenn sie im gleiche intervall blinken.


    hat sich jmd schon ma ausgiebig mit solch problemen beschäftigt und weiß rat zwecks Tüv?

    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

    Einmal editiert, zuletzt von Seppel ()

  • #2

    Hallo,


    das Problem ist bekannt. Auf diversen Zubehörspiegeln mit vermeintlich integr. Fahrtrichtungsanzeigern findest du das Kürzel SM 2.


    Dazu sagt, die ECE-R 48:


    6.18.7 Elektrische Schaltung
    Bei Fahrzeugen der Klassen M1 (PKW)und N1, die kürzer als 6 m sind, dürfen gelbe Seitenmarkierungsleuchten auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron und mit der selben Frequenz wie die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite blinken.



    Also musst du dir nicht mal ne Brücke bauen oder den Gesetzestext irgendwie auslegen. ;)


    Mfg,...

  • #3

    dann versteh ich nich warum der tüver mir da nen strick rausdreht. normalerweise müsste er das wissen... oder ist es was anderes das ich die blinker als frontblinker nutze so wie hier zu sehen:


    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

  • #4

    Die ECE Rili meint hier lediglich das "mitblinken, also zusätzliche" im Fall des Einbaus z.B. in Außenspiegeln. In deinem Fall sind die org. Fahrtrichtungsanzeiger entfernt worden. Diese wäre so nicht ok, da an Fahrtrichtungsanzeiger bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, was den Abstrahlwinkel, Leuchtstärke 21W etc. anbelangt.


    Du wirst wohl auf andere, als Fahrtrichtungsanzeiger bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen zurückgreifen müssen. Da hat dein Prüfer leider recht.

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