Hängerkupplung versus Tieferlegung?

  • #1

    Hi Leute,
    gerade habe ich gelesen, daß es bei Tieferlegungen und Hängerkupplungen etwas schwierig wird.
    Angeblich muß die Höhe der Hängerkupplung 35cm betragen - was ja vermutlich auf SerienFedern ausgelegt ist.


    Was mache ich denn nun, wenn ich einen Tieferlegungssatz drin habe, oder einbauen will?
    Hängerkupplung umschweißen????


    Und weiß jemand, was eine 19.3 Eintragung ist?


    Danke
    Gruß Manna

  • #2

    An ner Hängerkupplung darfste nich rumschweißen! Bei mir gab keine Probleme, hab 40/40 und ne Hängerkupplung. Im Teilegutachten für die Federn steht aber was drin wegen Kupplung. Werd ich mal rauskramen und nachschauen. Wegen der 19.3 Eintragung muss ich mal unseren Tüv Affen fragen.


    MfG Pinback.

  • #3

    Denke mal, dass sich der Tüv bei ner relativ geringen Tieferlegung nicht auf den Kopf stellt. Kommt auch immer drauf an, was im Gutachten steht. Auch hier wird jeder Tüv'ler etwas anders reagieren. Am besten du fragst bei dir vor Ort nach.

  • #4

    19.3 ist ne normale Begutachtung,also Eintragung,die auch die anderen Prüfunternehmen,wie GTÜ,KÜß,etc machen dürfen.


    Wegen tieferlegen und Anhängerkupplung: Das ist so ne Sache.Wenn Du den Wagen tiefer hast,dann muß sowieso erst mal die Radfreigängigkeit gewährleistet sein,wenn Du nen Hänger dran hast,dann federt der Wagen sowieso etwas ein,dann müssen die Räder weiterhin freigänging sein.Je nachdem was Du für ne zulässige Stüzlast hast,kann es sein,dass bei dem Maxiwert nicht mehr genug Bodenfreiheit zwischen Kupplung und Strasse ist.


    Es gibt aber auch Kupplungen,die eine E-Nummer haben,die braucht man nicht eintragen zu lassen.Hat ein Bekannter von mir an seinem Bora.Der Wagen ist allerdings auch 60mm tiefer.Da ist nicht wirklich viel Spielraum,der zieht damit aber nur nen kleinen Hänger wegen seinem Hobby.

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  • #5

    Hm.
    Also der Typ mit den Federn meinte, daß die Höhe von 35cm gewährleistet sein soll - wenn diese Höhe aber auf Originalfedern ausgerichtet ist, dann kann ich ein Auto mti Hängerkupplung ja GAR NICHT tieferliegen, auch keine 40mm...


    Da muß es doch toleranzen geben, oder?
    Und zwar nicht beim TÜV-Prüfer, denn die sind bei uns pingelig ohne Ende...

  • #6

    Wenn ne Höhe von 35mm gewährleistet sein soll,dann heißt das ja zwangsläufig nicht,dass nur die 35mm mit Serienfedern noch vorhanden sind. Überleg mal,wenn Du nen Wohnwagen dran hängen hast,der voll beladen ist und im Auto vier Personen sitzen und der Kofferraum voll ist,dann müsen ja immernoch die 35mm gewährleistet sein.


    OK,an den Kadett kann man nicht gerade nen großen Wohnwagen hängen,eher ein Zelt mit Rädern,aber wenn Du den Kofferraum voll hast und vier Leute im Auto,dann geht der Kaddi auch ganz schön in die Knie und das muß und ist auch in der Berechnung der Auslegung der Kupplung einbezogen.


    Mein Vater hatte nen Omega A,der war auch 40mm tiefer und hatte ne Anhängerkupplung.Der hatte ne Stüzlast von 75KG,die meisten haben nur 50KG, und damit hab ich öfters Autos auffem Hänger gefahren und mein Dad nen großen Pferdehänger mit zwei Pferden drauf,dass hat nie Probs gegeben.

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  • #7

    des topic is für mich auch von interesse da an meinem auch ne ahk dran is und er noch auf (recht durchgefahrenem) original fw steht und des gleich mal durch ein 60/40 von fk getauscht werden soll, höhe der kupplung müsst ich da glatt mal nachmessen aber mit tieferlegung soll ja das auto auch net stärker einfedern als ohne


    -edit-
    heut is mein fw endlich gekommen *g*
    in dem gutachten steht was mit hängerkupplung drin:


    Einmal editiert, zuletzt von kadettilac134 ()

  • #8

    So bin gerade (widerwillig) beimTüv gewesen. der hat mir dann auch das mit der Ahk erklärt. Und ich habe auch schon gedacht: das läuft alles so reibungslas, da muss doch moch was kommen. Und richtig! mein Kadett soll angeblich unbeladen schon weniger als 35cm haben. Ich also nochmal nachgemessen und siehe da, genau 35cm. Ich frage mich da nur, ob der serien Kadett das überhaupt schaffen kann. Wenn der beladen ist, hängt der doch auch schon tiefer. Weiß jemand, ob der Tüv in Gelsenkirchen kulanter ist? Ich möchte nämlich eigentlich nicht auf die Kupplung verzichten, Da ich ab und zu mal ein paar Kleinigkeiten transportieren muss.

  • #9

    Ich hatte meinen Caravan um 30mm tieferliegen und der "Kleine" liegt 60/40 tiefer, bei beiden hatte ich keinerlei Probleme mit der Höhe, beim 60/40 Fahrwerk hab ich auch eine Mindesthöhe von 350mm und max. 420mm beim zulässigem Gesamtgewicht und bei dem Caravan hab ich nur die Angabe von 350mm Mindesthöhe.

  • #10

    Ich habe auch die angaben von 350mm -420mm im belasteten Zustand.
    Ich habe aber gerademal 350mm im unbelastetem Zustand. Will die Ahk aber auch nicht abbauen, da ich gerade am renovieren bin und ab und zu den Schutt mit Anhänger weg karre. Da ich aber nächste Woche in GE bin wollte ich wissen, ob ich es dort vieleicht eingetragen bekomme.

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