nich ganz passend!

  • #11

    Normal werden Bußgelder nicht nach dem Gehalt, sondern nach dem Tatbestand veranschlagt. Deshalb gibt es oftmals auch die Alternative den Tagessatz im geschlossenen Räumchen abzufeiern. Da deine Versicherung nicht aufkommt muß dir schon eine Grobfahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden sein ( Alkohol am Steuer zb. wäre so ein grobfahrlässiger Verstoß ). Wie dem nun auch letztlich sei, sei froh das es nur leichte Personenschäden gegeben hat. Wenn du einen Tot fährst....weiß nicht ob ich dann noch glücklich durchs Leben ziehen könnte.

  • #12

    Richtig.


    Bußgelder werden nach dem Tatbestand festgelegt.


    Hier geht es aber um eine Geldstrafe.
    Und 40 Tagessätze bedeutet auch, daß Du für 40 Tage einfahren darst, wenn Du nicht zahlst! Danach wäre die Sache auch erledigt.


    Wenn Du ein Bußgeld nicht zahlst, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden, die den zu zahlenden Betrag nicht mindert.


    Bei Geldstrafen wird

    • der Strafrahmen (Anzahl der Tagessätze) durch den gesetzlich für diesen Tatbestand festgelegten Rahmen unter Berücksichtigung der Schwere des Vorwurfs verhängt
    • der Betrag der Tagessätze durch das - in Ausnahmefällen geschätzte - Einkommen festgesetzt.


    Da Personenschäden vorlagen, dürfte es sich um den Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung handeln.


  • #13

    also ich kann nur sagen, wenn man nit Rechtschutzversichert, is man hier im Deutschen "Rechtstaat" verloren, denn ich hab den Glauben an Recht und Ordnung verloren. War auch schon vor Gericht und durfte noch nit mal Aussagen, weil der Richter eh schon seine Meinung über mich hatte und was ich zu sagen hatte war ihm egal. Meine Anwältin meinte nur, wir hätten nen frauenfeindlichen Richter erwischt, aber da ich nit versichert war, konnt ich´s mir nit leisten dagegen anzugehen. Also wer auf faire Urteile hofft, muss drauf hoffen, dass der Richter nix gegen ein bestimmtes Geschlecht, eine bestimmte Automarke oder Frisur hat und keinen schlechten Tag hat!!!

  • #14

    Und wenn Du trotz Rechtsschutz den falschen Anwalt erwischst, hast Du erst richtig die Arschkarte.


    Wenn Du in München lebst und dort einen (guten) Anwalt einschaltest, das Verfahren aber in Hamburg durchgeführt wird, wird der Dich nicht in Hamburg vertreten. Das läuft dann per Untervollmachtund die Prozeßvertretung hat dann vielleicht gerade die größte Pfeife seines Standes. Dieses Glück hatte ich mal ...


    Seit dieser Zeit habe ich alle meine Verkehrssachen (nur Bußgeld-Widersprüche, keine Strafsachen) selbst in die Hand genommen und bin dabei immer gut gefahren. Die RS-Versicherung hat nur für (seltene) Rechtsberatungen ohne Prozeßvertretung zahlen müssen.

  • #15

    nun, Frauenfeindlicher Richter, Autofeindlicher Richter etc. ist jetzt leicht daher gesagt. Natürlich kommt es bei Menschlichem Umgang leider immer auf die Tagesform an. Der eine kann trotz schlechter Laune fair und freundlich zu anderen sein, ein anderer wieder läßt seinen Unmut da aus, wo es nicht angebracht ist. Letztlich jedoch kommt es natürlich gerade im Prozeßfall auf deinen Anwalt/in an. Was der/die da so für dich herauspauken kann. Und was eine Rechtschutzversicherung betrifft...die finde ich persönlich schon ein Muß. Die 12 oder 13 Euro pro Monat sollte man schon investieren. Es braucht ja nur mal deinem Nachbarn ein Pups quer zu stehen und schon hast du irgendeinen Krempel am Hals. Wo wir dann wieder bei den schönen Zwischenmenschlichen Problemem wären. :rolleyes:

  • #16

    die sache hat sich jetztschon mehr oderweniger erledigt!


    hab shon zwei wochen des fahrverbotes hinter mir und in sachen geld haben die mich nochmal bes hissen! ich sag nurJVEG!!! *kotz*


    da laeuft jetzt aber noch ne pruefu gder kosten! ( wollen mir 1300 euro fuer div. entchaedigungen in sachen informationsbeschaffung abknoepfen!!!)


    die typen spinnen doch!!! naja sind a alle irgendwie mt den gruenen verwandt!


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


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